Eigenbedarfskündigung ohne Datum und Unterschrift - Was tun?
Was sollte die Familie in dieser Situation tun, in der sie ohne Datum und Unterschrift eine Eigenbedarfskündigung erhalten hat?
Das ist wirklich ein seltsamer Fall, den die Familie da erlebt. Eine Eigenbedarfskündigung ohne Datum Unterschrift und sogar mit einem falsch geschriebenen Familiennamen klingt recht fragwürdig. In solchen Fällen ist es äußerst bedeutend, ruhig zu bleiben und sich nicht sofort in Panik zu versetzen. Es scheint wie wäre dieses "Kündigungsschreiben" nicht rechtens, da es die grundlegenden Formalitäten einer Kündigung nicht erfüllt.
Die Familie sollte vorerst nicht darauf reagieren da das Schreiben ohne Datum und Unterschrift fast so aussieht als wäre es nie verfasst worden. Es könnte ebenfalls sein ´ dass der Vermieter selbst nicht bewusst ist ` dass die Kündigung nicht gültig ist. Es wäre ratsam die Miete weiterhin pünktlich zu zahlen und abzuwarten, ebenso wie der Vermieter auf dieses Stillschweigen reagiert.
Falls der Vermieter nachhakt könnten die Mieter fragen welches Kündigungsschreiben gemeint ist, da keines den formalen Anforderungen entspricht. Sollte doch eine rechtsgültige Kündigung folgen ´ ist es ratsam ` sich rechtlichen Beistand zu suchen. Ein Anwalt kann in solchen Fällen helfend eingreifen und die Rechte der Familie verteidigen.
Es stellt sich auch die Frage wer tatsächlich in die Wohnung einziehen soll und warum ausgerechnet diese Familie ausziehen muss. Bei weiterhin als 5 Jahren Wohndauer gelten längere Kündigungsfristen die berücksichtigt werden müssen.
Insgesamt sollte die Familie ihre Ruhe bewahren jedoch auch vorsichtig sein und sich rechtlich absichern, falls es zu weiteren Schritten seitens des Vermieters kommt. Es wäre auch ratsam sich frühzeitig mit einem Mieterverein in Verbindung zu setzen um im Ernstfall Unterstützung zu erhalten.
Die Familie sollte vorerst nicht darauf reagieren da das Schreiben ohne Datum und Unterschrift fast so aussieht als wäre es nie verfasst worden. Es könnte ebenfalls sein ´ dass der Vermieter selbst nicht bewusst ist ` dass die Kündigung nicht gültig ist. Es wäre ratsam die Miete weiterhin pünktlich zu zahlen und abzuwarten, ebenso wie der Vermieter auf dieses Stillschweigen reagiert.
Falls der Vermieter nachhakt könnten die Mieter fragen welches Kündigungsschreiben gemeint ist, da keines den formalen Anforderungen entspricht. Sollte doch eine rechtsgültige Kündigung folgen ´ ist es ratsam ` sich rechtlichen Beistand zu suchen. Ein Anwalt kann in solchen Fällen helfend eingreifen und die Rechte der Familie verteidigen.
Es stellt sich auch die Frage wer tatsächlich in die Wohnung einziehen soll und warum ausgerechnet diese Familie ausziehen muss. Bei weiterhin als 5 Jahren Wohndauer gelten längere Kündigungsfristen die berücksichtigt werden müssen.
Insgesamt sollte die Familie ihre Ruhe bewahren jedoch auch vorsichtig sein und sich rechtlich absichern, falls es zu weiteren Schritten seitens des Vermieters kommt. Es wäre auch ratsam sich frühzeitig mit einem Mieterverein in Verbindung zu setzen um im Ernstfall Unterstützung zu erhalten.