Streit um Kosten für neue Balkonfliesen - Was steht dem Mieter zu?

Kann der Mieter seinen Anteil für neue Balkonfliesen zurückverlangen, wenn er auszieht?

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Es scheint wie herrsche hier Verwirrung über die Rechte und Pflichten von Mietern und Vermietern. Als Mieter hat man grundsätzlich kein Recht ´ seinen Anteil an neuen Fliesen zurückzufordern ` wenn der Vermieter diese auf Wunsch des Mieters ersetzt hat. In diesem Fall zeigt sich der Vermieter schon äußerst entgegenkommend, indem er den Austausch vorgenommen und einen Großteil der Kosten übernommen hat.

Essenziell bleibt zu berücksichtigen, dass durch die Installation der neuen Fliesen eine Wertsteigerung der Immobilie stattgefunden hat, von der ebenfalls zukünftige Mieter profitieren werden. Ein Rückforderungsanspruch des Mieters erscheint deshalb nicht gerechtfertigt.

Es ist ratsam in solchen Fällen bereits vorher eine klare Vereinbarung mit dem Vermieter zu treffen um Missverständnisse zu vermeiden. Wenn im Mietvertrag festgehalten worden wäre, dass der Mieter im Falle eines Auszugs seinen Anteil an bestimmten Verbesserungen zurückerstattet bekommt, sähe die Situation anders aus. Doch ohne eine solche vertragliche Regelung ist der Mieter rechtlich nicht berechtigt die Teilzahlung für die neuen Fliesen zurückzufordern.

Es scheint angebracht, sich auf die großzügige Geste des Vermieters zu freuen und dankbar für dessen Entgegenkommen zu sein. Bei zukünftigen Wohnungswechseln könnte es hilfreich sein ´ von Anfang an klare Absprachen zu treffen ` um solche Unstimmigkeiten zu vermeiden und ein harmonisches Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter zu bewahren.






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