Wer trägt die Kosten für den Anwalt bei nicht erfolgter Nebenkostenabrechnung?

Muss der Vermieter die Anwaltskosten bezahlen, wenn Mieter wegen nicht erfolgter Nebenkostenabrechnung einen Anwalt einschalten?

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In Fällen, in denen Mieter aufgrund nicht erfolgter Nebenkostenabrechnung einen Anwalt einschalten müssen entstehen oft Fragen darüber wer letztendlich die Kosten für den Anwalt tragen muss. Die rechtliche Situation kann in solchen Fällen komplex sein und hängt von verschiedenen Faktoren ab.

Generell gilt: Dass zunächst derjenige der den Anwalt beauftragt hat für die Rechnung des Anwalts aufkommen muss. Das bedeutet in diesem Fall – dass die Mieter als Auftraggeber zunächst die Rechnung des Anwalts bezahlen müssen. Ob und inwieweit sie die Kosten dann auf den Vermieter umwälzen können, hängt von verschiedenen Umständen ab.

Eine entscheidende Frage ist, ob die Mieter den Vermieter vorher ordnungsgemäß gemahnt und in Verzug gesetzt haben. Wenn dies der Fall ist und der Vermieter dennoch nicht die Nebenkostenabrechnung erstellt und die Forderungen begleicht, könnten die Mieter gute Chancen haben die Anwaltskosten vom Vermieter zurückzufordern. In diesem Fall hat der Vermieter möglicherweise die Pflicht die Anwaltskosten zu tragen.

Es ist ebenfalls wichtig zu berücksichtigen » ob es eine Vereinbarung mit dem Anwalt gab « die Vorauszahlung der Anwaltskosten vorsah. In vielen Fällen verlangen Anwälte eine Vorauszahlung für ihre Dienstleistungen. Sollte der Vermieter dann die Kosten nicht begleichen könnte der Anwalt den Vorschuss einbehalten.

Im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung und eines Prozesses trägt in der Regel die unterlegene Partei die Kosten es sei denn es kommt zu einem Vergleich, bei dem die Kosten anteilig aufgeteilt werden. Wenn die Mieter also den Prozess gegen den Vermieter gewinnen ´ könnte der Vermieter dazu verpflichtet werden ` die Anwaltskosten zu übernehmen.

Letztendlich kann die Frage, wer die Anwaltskosten in einem solchen Fall zu tragen hat, von verschiedenen Faktoren abhängen, einschließlich der Vereinbarungen mit dem Anwalt der vorherigen Kommunikation mit dem Vermieter und dem Ausgang einer möglichen gerichtlichen Auseinandersetzung. Es könnte ratsam sein ´ rechtlichen Rat einzuholen ` um die individuelle Situation zu klären.






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