Grauzone im Arbeitsvertrag: Rechtliche Ansprüche und Feiertage
Welche rechtlichen Ansprüche habe ich als Arbeitnehmer, wenn mein Arbeitsvertrag mündlich abgeändert wird und wie werden Feiertage berücksichtigt, wenn ich an weniger Tagen in der Woche arbeite?
In deinem Fall ist es wichtig dass du deine Rechte als Arbeitnehmer kennst insbesondere wenn dein Arbeitsvertrag mündlich abgeändert wird und die Arbeitsbedingungen sich verändern. Zunächst einmal gilt, dass ebenfalls bei fehlendem schriftlichen Vertrag gesetzliche Regelungen bzw․ Tarifverträge gelten. Dies bedeutet: Dass dir als Arbeitnehmer 5 Wochen Urlaub zustehen unabhängig davon, ebenso wie viele Tage du pro Woche arbeitest.
In Bezug auf die Anpassung deiner Arbeitszeit und die Änderungen deines freien Tages und auch der Arbeitszeiterfassung ist es wichtig, dass diese Änderungen schriftlich festgehalten werden. Mündliche Absprachen sind in der Regel rechtlich nicht bindend, deshalb wäre es ratsam diese Änderungen schriftlich zu dokumentieren um Missverständnisse zu vermeiden.
In Bezug auf die Feiertage ist zu beachten: Dass die Anzahl der freien Tage sich nach der Anzahl der vereinbarten Arbeitstage richtet. Arbeitsfreie Tage die auf gesetzliche Feiertage fallen werden nicht zusätzlich vergütet es sei denn, dies ist im Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag explizit festgehalten.
Wenn Feiertage auf deine regulären freien Tage in deinem Fall Montag und Dienstag fallen, ergibt sich aus gesetzlicher Sicht kein Anspruch auf zusätzliche freie Tage. Feiertage die auf einen Donnerstag fallen, an dem du arbeitest, könnten hingegen als sogenannte "Guttage" gelten und dir einen zusätzlichen freien Tag einbringen.
Da sich die arbeitsrechtlichen Bestimmungen je nach Land und Tarifvertrag unterscheiden können empfehle ich dir dich in deinem konkreten Fall rechtlich beraten zu lassen um deine Ansprüche als Arbeitnehmer geltend zu machen. Beachte auch, dass die Kündigung deines Arbeitsverhältnisses Auswirkungen auf den Umgang mit deinen Resturlaubstagen haben kann sodass es wichtig ist dies im Vorfeld zu klären.
In Bezug auf die Anpassung deiner Arbeitszeit und die Änderungen deines freien Tages und auch der Arbeitszeiterfassung ist es wichtig, dass diese Änderungen schriftlich festgehalten werden. Mündliche Absprachen sind in der Regel rechtlich nicht bindend, deshalb wäre es ratsam diese Änderungen schriftlich zu dokumentieren um Missverständnisse zu vermeiden.
In Bezug auf die Feiertage ist zu beachten: Dass die Anzahl der freien Tage sich nach der Anzahl der vereinbarten Arbeitstage richtet. Arbeitsfreie Tage die auf gesetzliche Feiertage fallen werden nicht zusätzlich vergütet es sei denn, dies ist im Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag explizit festgehalten.
Wenn Feiertage auf deine regulären freien Tage in deinem Fall Montag und Dienstag fallen, ergibt sich aus gesetzlicher Sicht kein Anspruch auf zusätzliche freie Tage. Feiertage die auf einen Donnerstag fallen, an dem du arbeitest, könnten hingegen als sogenannte "Guttage" gelten und dir einen zusätzlichen freien Tag einbringen.
Da sich die arbeitsrechtlichen Bestimmungen je nach Land und Tarifvertrag unterscheiden können empfehle ich dir dich in deinem konkreten Fall rechtlich beraten zu lassen um deine Ansprüche als Arbeitnehmer geltend zu machen. Beachte auch, dass die Kündigung deines Arbeitsverhältnisses Auswirkungen auf den Umgang mit deinen Resturlaubstagen haben kann sodass es wichtig ist dies im Vorfeld zu klären.