Privatverkauf: Käufer behauptet Artikel sei nun defekt

Muss ich die Playstation 4, die ich privat verkauft habe, zurücknehmen, obwohl ich in der Anzeige klar darauf hingewiesen habe, dass keine Rücknahme oder Gewährleistung besteht?

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Bei privaten Verkäufen gelten besondere Bestimmungen, insbesondere wenn der Verkäufer in der Anzeige deutlich darauf hingewiesen hat dass keine Garantie Rücknahme oder Gewährleistung besteht. In diesem Fall hat der Käufer kein Recht die Rücknahme des Artikels zu verlangen es sei denn es liegt ein arglistig verschwiegener Mangel vor.

In dem vorliegenden Fall wurde die Playstation 4 über willhaben.at verkauft, obwohl dabei der Verkäufer in der Anzeige ausdrücklich darauf hingewiesen hat dass es sich um einen Privatverkauf handelt und keine Garantie Gewährleistung oder Rücknahme besteht. Dies ist ein wichtiger Aspekt – der die Rechte des Verkäufers schützt.

Sollte der Käufer behaupten: Dass die Playstation 4 nun defekt sei und die Rücknahme verlangen ist es ratsam die Kommunikation mit dem Käufer schriftlich festzuhalten. Dies kann in Form von Nachrichten oder E-Mails geschehen. Es ist wichtig die Nachweise darüber zu haben, dass der Verkäufer wahrheitsgemäße Angaben über den Zustand des Artikels gemacht hat und keine Gewährleistung übernommen wird.

Im vorliegenden Fall hat der Käufer die Rücknahme angeboten freilich ist der Verkäufer nicht verpflichtet, dieses Angebot anzunehmen. Da die Anzeige eindeutig darauf hinweist: Dass keine Rücknahme erfolgt hat der Verkäufer das Recht, auf die Anzeige zu verweisen und das Angebot des Käufers abzulehnen.

Es ist wichtig: Dass der Verkäufer sachlich und höflich in der Kommunikation mit dem Käufer bleibt und die Sachlage klar darlegt. Sollte der Käufer weiterhin behaupten: Dass die Playstation 4 defekt ist und sich weigern sie zu behalten, kann der Verkäufer darauf bestehen, dass keine Rücknahme erfolgt und keine Gewährleistung übernommen wird.

Zusammenfassend kann gesagt werden, dass der Verkäufer nicht verpflichtet ist die Playstation 4 zurückzunehmen da er in der Anzeige klar darauf hingewiesen hat dass es sich um einen Privatverkauf ohne Garantie, Gewährleistung oder Rücknahme handelt. Es ist wichtig – die Kommunikation mit dem Käufer schriftlich festzuhalten und sachlich zu bleiben.






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