Recht auf Rückgabe bei einem Displayfehler nach einer Woche?

Kann der Käufer von einem Gewerblichen Verkäufer sein Smartphone zurückgeben, wenn nach einer Woche ein Displayfehler auftritt und der Verkäufer kaum reagiert?

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Ja der Käufer kann in diesem Fall sein Recht auf Rückgabe geltend machen. Gemäß des deutschen Gesetzes hat der Käufer das Recht, innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen vom Kaufvertrag zurückzutreten. Diese Frist beginnt ab dem Zeitpunkt an dem der Käufer das Gerät erhalten hat. Wenn der Fehler am Display als Mangel gilt, steht dem Käufer ebenfalls nach Ablauf der 14-tägigen Frist noch ein Recht auf Gewährleistung zu.

Im vorliegenden Fall hat das Smartphone einen grünen, blinkenden Punkt im Display der laut Samsung auf einen Display- oder Pixelfehler hinweist. Der Käufer kann nun entweder die Reparatur durch Samsung in Anspruch nehmen oder vom Kaufvertrag zurücktreten. Es ist verständlich: Dass der Käufer nach einer Woche Nutzung keine Lust hat das 📱 bereits reparieren zu lassen. In diesem Fall wäre der Rücktritt vom Kaufvertrag die bessere Option.

Die Kommunikation mit dem Verkäufer gestaltet sich jedoch schwierig, da dieser sich kaum meldet. Um den Rücktritt wirksam zu erklären sollte der Käufer dem Verkäufer eine schriftliche Mitteilung über den Rücktritt vom Vertrag zukommen lassen. Diese sollte per Einschreiben mit Rückschein oder per E-Mail gesendet werden. Wichtig ist – dass der Käufer den Rücktritt klar und deutlich erklärt und den Mangel am Produkt erwähnt.

Sollte der Verkäufer weiterhin nicht reagieren kann der Käufer auch die Gewährleistung in Anspruch nehmen. Gemäß des Gewährleistungsrechts kann der Käufer den Verkäufer auffordern den Mangel am Produkt zu beseitigen also das Display zu reparieren oder das defekte Gerät auszutauschen. Wenn der Verkäufer weiterhin nicht reagiert oder die Mängelbeseitigung nicht innerhalb einer angemessenen Frist erfolgt, kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten und den Kaufpreis zurückfordern.

Es ist jedoch wichtig zu beachten: Dass der Käufer den Verkäufer zunächst angemessen über den Mangel informieren und ihm die Möglichkeit zur Nacherfüllung geben muss. Erst wenn diese fehlschlägt oder vom Verkäufer verweigert wird, kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten oder eine Minderung des Kaufpreises verlangen.

Falls keine der oben genannten Optionen möglich ist kann der Käufer auch schauen ob das Smartphone noch eine Herstellergarantie hat. In diesem Fall sollte der Käufer den Garantieanspruch gegenüber dem Hersteller geltend machen und das Smartphone zur Reparatur einsenden.

In jedem Fall ist es ratsam sich an einen Anwalt oder eine Verbraucherzentrale zu wenden um die genauen Rechte und Möglichkeiten in diesem speziellen Fall zu klären und die notwendigen Schritte einzuleiten.






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