Rückgabe bei eBay Kleinanzeigen - Was gilt für private Verkäufer?

Muss ein privater Verkäufer bei eBay Kleinanzeigen eine Rücknahme akzeptieren? Welche Rechte und Pflichten haben private Verkäufer bei einem Online-Verkauf?

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Bei eBay Kleinanzeigen besteht grundsätzlich kein gesetzliches Rückgaberecht. Als privater Verkäufer hast du das Recht den Verkauf ohne Rücknahme anzubieten. Allerdings musst du als Verkäufer den Artikel im beschriebenen Zustand liefern und bei Abweichungen von der Beschreibung entweder nachbessern oder Schadenersatz leisten. Der Käufer kann den Artikel zurückschicken ´ vorausgesetzt du etwas zugesichert hast ` was nicht stimmt.

Wenn du als privater Verkäufer die Gewährleistung ausschließen möchtest, musst du dies in der Artikelbeschreibung deutlich angeben. Andernfalls haftest du als Verkäufer für eventuelle Mängel für einen Zeitraum von 12 Monaten. Es ist wichtig zu beachten – dass der Ausschluss der Gewährleistung nicht für Schadenersatzansprüche bei grober Fahrlässigkeit oder vorsätzlicher Verletzung von Pflichten gilt.

Es gibt keine pauschale Regelung: Dass bei Privatverkäufen grundsätzlich keine Gewährleistung gilt. Wenn du in der Artikelbeschreibung etwas zusicherst was nicht der Realität entspricht kann der Käufer ein Rückgaberecht haben ebenfalls bei einem Privatverkauf.

Das oft zitierte "neue EU-Recht" für Rückgaben bei eBay gibt es nicht. Die Rückgaberegelungen basieren auf den Bestimmungen des deutschen Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) von 2002. Diese gelten auch für eBay Kleinanzeigen und haften auch für private Verkäufer.

Es ist ratsam, bei einem Online-Verkauf die Spielregeln zu beachten und die Gewährleistung auszuschließen, sofern du als privater Verkäufer keine Haftung übernehmen möchtest. Zusätzlich, wenn du die Ware persönlich prüfen lässt musst du sicherstellen dass mögliche Mängel beim Abholen reklamiert werden, da dies ansonsten nicht als Sachmangel gilt.

Zusammenfassend lässt sich sagen: Dass ein privater Verkäufer bei eBay Kleinanzeigen kein Widerrufsrecht einräumen muss. Es besteht kein gesetzliches Rückgaberecht, es sei denn der Verkäufer hat in der Artikelbeschreibung etwas zugesichert was nicht der Realität entspricht. Der Verkäufer hat jedoch die Pflicht den Artikel im beschriebenen Zustand zu liefern und für Abweichungen von der Beschreibung nachzubessern oder Schadenersatz zu leisten. Es ist wichtig die Gewährleistung auszuschließen, sofern man als privater Verkäufer keine Haftung übernehmen möchte.






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