Rückerstattung der Versandkosten bei Rückgabe eines verkauften Artikels

Muss ein privater Verkäufer die Versandkosten erstatten, wenn einzurückgegeben wird?

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Es ist eine häufige Frage. Muss meine Mutter die Versandkosten zurückerstatten, wenn ein verkaufterzurückgegeben wird? In den meisten Fällen sieht die Antwort deutlich aus: Nein, sie muss das nicht tun. Bei einem Privatverkauf greift das Widerrufsrecht nicht. Ein Blick in die Gesetzgebung zeigt – dass das Widerrufsrecht vor allem bei gewerblichen Verkäufern zur Anwendung kommt. Dies gilt für Fernabsatzverträge wo Käufer einen Anspruch auf Rückgabe haben.

Ein Privatverkauf ist jedoch eine ganz andere Angelegenheit. Hierbei ist das Verhältnis zwischen dem Verkäufer - in diesem Fall deiner Mutter - und dem Käufer rein privat und freiwillig. Das bedeutet – dass die Rücknahme einess nicht verpflichtend ist. Wurde keine explizite Vereinbarung zur Rückgabe getroffen ist die Rücksendung eine Frage der Kulanz. Die Käuferin erwirbt mit dem Kauf das Eigentum an demund kann damit tun was sie möchte. Sie hat also das Recht ´ denzurückzusenden ` allerdings die Verkäuferin hat in einem solchen Fall keine Verpflichtung zur Rückerstattung der angefallenen Versandkosten.

Ein weiterer Punkt ist wichtig: Es kann vorkommen, dass derkeine Mängel aufweist und trotzdem zurückgegeben wird. In diesem Fall bleibt deiner Mutter die Entscheidung überlassen, ob sie denzurücknimmt oder nicht. Ein Mangel amführt faktisch dazu: Dass der Käufer ein deutlich stärkeres Recht auf Rückgabe hat. Wenn jedoch derin einwandfreiem Zustand verkauft wurde und der Käufer einfach seine Meinung ändert ´ dann steht deiner Mutter die Entscheidung zu ` die Rücksendung abzulehnen.

Besonders bei gewerblichen Verkäufern muss die Situation differenzierter betrachtet werden. Hier sind die Käufer durch gesetzliche Regelungen besser geschützt. Diese Regelungen beinhalten in der Regel ein gesetzliches Widerrufsrecht. Verkäufe die betreffend Online-Plattformen oder in Geschäften getätigt werden, unterliegen diesen strengen Vorgaben. Dies kann zu Missverständnissen führen wenn Käufer von Privatverkäufen ähnliche Rückgaberechte erwarten. Ein Blick in die rechtlichen Bestimmungen kann hier Klarheit bringen und im Zweifel die eigenen Verkaufsbedingungen überdacht werden.

Zusammenfassend muss eine private Verkäuferin wie deine Mutter die Versandkosten nicht erstatten. Der Verkauf ist in diesem Fall endgültig und das Widerrufsrecht bleibt unberührt. Dergehört der Käuferin die damit tun kann was sie möchte – jedoch ohne das Recht auf Rückerstattung der Versandkosten. Rechtssicherheit ist durch Aufklärung gegeben – sowie für Käufer als ebenfalls Verkäufer.






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