Rechte und Pflichten beim Verkauf defekter Artikel auf Ebay Kleinanzeigen

Hat der Käufer eines defekten Artikels auf Ebay Kleinanzeigen ein Anrecht darauf, den Artikel zurückzugeben? Wie geht Paypal in solchen Fällen vor?

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Beim Verkauf eines defekten Artikels auf Ebay Kleinanzeigen gelten bestimmte Rechte und Pflichten für den Verkäufer. In diesem Fall hat der Verkäufer den Artikel als defekt deklariert und dies sowie im Titel als ebenfalls in der Beschreibung angegeben. Zusätzlich wurden Bilder des defekten Zustands des Artikels bereitgestellt. Der Käufer behauptet jedoch: Dass ein weiterer Defekt vorliegt und möchte den Artikel zurückgeben.

Grundsätzlich ist es wichtig zu beachten: Dass auch bei privaten Verkäufen auf Plattformen wie Ebay Kleinanzeigen Gewährleistungsrechte gelten. Diese Rechte können jedoch vorausgesetzt der Verkäufer dies ausdrücklich angibt ausgeschlossen werden. In diesem Fall hat der Verkäufer angegeben: Dass alle Angaben ohne Gewähr sind. Es ist jedoch unklar, ob dieser Gewährleistungsausschluss genügend ist um den Käufer von der Rückgabe des Artikels auszuschließen.

Bei Paypal-Zahlungen besteht die Möglichkeit, den Käuferschutz in Anspruch zu nehmen. Der Käufer kann innerhalb von 180 Tagen nach dem Kauf einen Käuferschutzfall eröffnen. In solchen Fällen friert Paypal das Geld ein und entscheidet darüber, ob der Käufer sein Geld zurückerhält oder nicht. Erfahrungsgemäß entscheidet Paypal in den meisten Käuferschutzfällen zu Gunsten des Käufers.

Im vorliegenden Fall ist es wahrscheinlich: Dass der Käufer den Käuferschutz in Anspruch nehmen wird und das Geld vom Verkäufer zurückverlangt. Dies bedeutet, dass das Geld vorerst bei Paypal eingefroren bleibt und der Verkäufer abwarten muss, ebenso wie Paypal entscheidet. Es besteht die Möglichkeit ´ dass der Käufer das Geld zurückerhält ` ohne den Artikel zurücksenden zu müssen.

Sollte Paypal im Sinne des Käufers entscheiden kann der Verkäufer seine Forderung zivilrechtlich gegen den Käufer durchsetzen. Es ist jedoch zu beachten – dass dies mit zusätzlichen Kosten und Aufwand verbunden sein kann.

Um solche Probleme zu vermeiden » ist es ratsam « alle Mängel und Defekte eines Artikels ebendies zu beschreiben und zu fotografieren. Es ist empfehlenswert einen umfassenden Gewährleistungsausschluss zu verwenden der klar und eindeutig auf den Zustand des Artikels hinweist. Zudem sollte beim Verkauf von defekten Artikeln darauf geachtet werden, dass der Käufer über die genauen Produktinformationen und den defekten Zustand informiert ist.

Es ist wichtig zu beachten: Dass dies nur eine allgemeine Antwort ist und keine rechtliche Beratung darstellt. Bei konkreten rechtlichen Fragen sollte ein Anwalt konsultiert werden.






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