Das Abitur gilt als entscheidende Hürde im Bildungssystem in Deutschland. Insbesondere in Baden-Württemberg sind die Anforderungen hoch. In den Prüfungsfächern ist es nötig—um das Abitur zu bestehen—eine bestimmte Anzahl an Punkten zu erreichen. Bei den fünf Prüfungsfächern müssen insgesamt mindestens 100 Punkte gesammelt werden. Eine klar definierte Struktur prägt das Prüfsystem.
In mindestens drei dieser fünf Prüfungsfächer sind zudem zwei Leistungsfächer enthalten. In jedem dieser Fächer müssen mindestens 20 Punkte erreicht werden. Das bedeutet: Dass die Schülerin die in der Situation beschrieben wird auf eine gesunde Notenverteilung achten muss. Mindestens vier Punkte in jedem Prüfungsfach sind ähnelt erforderlich.
Nun kommt das entscheidende Element ins Spiel: Was passiert, wenn ein Schüler in mehreren Fächern unterpunktet? Ein klarer Fall; die Konsequenzen können schwerwiegend sein. Je nach Ausmaß der Unterpunkte könnte eine Nachprüfung erforderlich werden. In einem extremen Beispiel könnte dies sogar zur Nichtversetzung führen.
Stellen wir uns eine Schülerin vor die in drei schriftlichen Kursen unterpunkten musste. In ihrem Fall hat sie jedoch nie die Null-Punkte-Grenze erreicht. Das bedeutet – dass die mündliche Prüfung bestehen bleibt. Eine Ausnahmeregel gibt es also. Für den Prüfungsblock 2 müssen maximal 300 Punkte erreicht werden. Hierbei ist es wichtig – dass die erreichten Punkte mindestens 100 betragen.
In diesem speziellen Fall hat die Schülerin 36 Punkte in ihren anderen beiden Fächern erzielt. Hier wird interessant: Für die mündlichen Prüfungen sind mindestens 64 Punkte notwendig – das bedeutet, dass sie in jedem Fach etwa 8 Notenpunkte erreichen sollte. Ein einfacher Mathematik-Durchschnitt zeigt den Zusammenhang zwischen den schriftlichen und mündlichen Prüfungen.
Hat die Schülerin jetzt die Möglichkeit, ihre schriftlichen Prüfungen aufzupeppen? Ja, tatsächlich. Unter bestimmten Bedingungen zählt die schriftliche Prüfung zweifach, während die mündliche Prüfung einfach gewichtet wird. Dies könnte aus einer Kombination von 5 Notenpunkten in der mündlichen Prüfung resultieren, obwohl dabei sich die 3 Notenpunkte der schriftlichen Prüfung zu 4 Notenpunkten summieren könnten.
Zudem bleibt die Regel bestehen, dass in drei Prüfungsfächern, inklusive der beiden Leistungsfächer—mindestens 5 Notenpunkte erzielt werden müssen. Es wird also deutlich – dass hier eine klare Strategie gefordert ist.
Um das Zusammenspiel zu verstehen—die Schülerin muss in drei Prüfungsfächern 5 Notenpunkte, in allen Prüfungsfächern 4 Punkte und ebenfalls mindestens 100 Gesamtpunkte erreichen. Ein Punkt aus den erreichten Punkten kann nicht „ausgeglichen“ werden. Die Aufteilung ist strikt.
Zusammengefasst wird die Bedeutung der Vorbereitung auf schriftliche und mündliche Prüfungen noch deutlicher. Schnelle Strategien sind nicht gefragt; vielmehr sind eine Vielzahl von Kenntnissen und das Verständnis für die Regeln vonnöten. Schafft die Schülerin es nicht ´ die geforderten Punkte zu erreichen ` wird eine Nachprüfung unumgänglich. In schlimmen Fällen steht das Bestehen des Abiturs auf der Kippe. Daher sollten alle Beteiligten die Richtlinien genauestens überprüfen und ihre Vorbereitungen identisch anpassen.
