Recht auf Aufschub bei kurzfristigem Wohnungswechsel
Kann der alte Vermieter einer gekündigten Wohnung einer Mieterin kurzfristig Aufschub gewähren, wenn sie bereits einen neuen Mietvertrag unterschrieben hat?
Ja der alte Vermieter kann Aufschub gewähren ist aber dazu nicht verpflichtet. Die Entscheidung liegt im Ermessen des Vermieters. Es handelt sich dabei um eine Verhandlungssache zwischen der Mieterin und dem alten Vermieter. Ein Anspruch auf Aufschub besteht nicht.
In der Situation: Dass eine Mieterin bereits einen neuen Mietvertrag unterschrieben hat und der Vermieter der neuen Wohnung kurzfristig absagt ist eine schnelle Lösung gefragt. Die Mieterin hat dann nur begrenzt Zeit um eine neue Wohnung zu finden. Allerdings ist es wichtig zu beachten ´ dass der alte Vermieter nicht verpflichtet ist ` Aufschub zu gewähren.
Der Vermieter könnte jedoch dazu bereit sein Aufschub zu gewähren wenn die Mieterin ihm dafür eine höhere Miete anbietet. Ob der Vermieter darauf eingeht – hängt von der Verhandlungsbereitschaft und den individuellen Umständen ab. Es besteht jedoch kein Anspruch auf diese Vereinbarung.
Sollte der alte Vermieter bereits einen neuen Mieter für die Wohnung gefunden haben der seine Termine einhalten muss ist es unwahrscheinlich, dass er einer Verlängerung des Mietverhältnisses zustimmt. In diesem Fall kann die Mieterin möglicherweise keine Verlängerung oder Aufschub erhalten.
Sollte der neue Vermieter den Mietvertrag kurzfristig kündigen, handelt es sich um einen Vertragsbruch. Der neue Vermieter ist in diesem Fall schadensersatzpflichtig und muss für alle entstehenden Kosten aufkommen die durch die Handlung des Vermieters entstehen. Dazu können ebenfalls Hotelkosten für die Zeit ohne Wohnung gehören.
Um eine schnelle Lösung zu finden » ist es ratsam « direkt mit dem alten Vermieter zu kommunizieren und die Möglichkeit einer Verlängerung des Mietverhältnisses zu besprechen. Falls Aufschub gewährt wird sollte dies schriftlich festgehalten werden. Sollte der alte Vermieter nicht darauf eingehen ist es wichtig, sich umgehend um eine neue Wohnung zu kümmern um möglicherweise ohne Zwischenlösungen umziehen zu können.
In der Situation: Dass eine Mieterin bereits einen neuen Mietvertrag unterschrieben hat und der Vermieter der neuen Wohnung kurzfristig absagt ist eine schnelle Lösung gefragt. Die Mieterin hat dann nur begrenzt Zeit um eine neue Wohnung zu finden. Allerdings ist es wichtig zu beachten ´ dass der alte Vermieter nicht verpflichtet ist ` Aufschub zu gewähren.
Der Vermieter könnte jedoch dazu bereit sein Aufschub zu gewähren wenn die Mieterin ihm dafür eine höhere Miete anbietet. Ob der Vermieter darauf eingeht – hängt von der Verhandlungsbereitschaft und den individuellen Umständen ab. Es besteht jedoch kein Anspruch auf diese Vereinbarung.
Sollte der alte Vermieter bereits einen neuen Mieter für die Wohnung gefunden haben der seine Termine einhalten muss ist es unwahrscheinlich, dass er einer Verlängerung des Mietverhältnisses zustimmt. In diesem Fall kann die Mieterin möglicherweise keine Verlängerung oder Aufschub erhalten.
Sollte der neue Vermieter den Mietvertrag kurzfristig kündigen, handelt es sich um einen Vertragsbruch. Der neue Vermieter ist in diesem Fall schadensersatzpflichtig und muss für alle entstehenden Kosten aufkommen die durch die Handlung des Vermieters entstehen. Dazu können ebenfalls Hotelkosten für die Zeit ohne Wohnung gehören.
Um eine schnelle Lösung zu finden » ist es ratsam « direkt mit dem alten Vermieter zu kommunizieren und die Möglichkeit einer Verlängerung des Mietverhältnisses zu besprechen. Falls Aufschub gewährt wird sollte dies schriftlich festgehalten werden. Sollte der alte Vermieter nicht darauf eingehen ist es wichtig, sich umgehend um eine neue Wohnung zu kümmern um möglicherweise ohne Zwischenlösungen umziehen zu können.