Kann der Vermieter den Einbau eines Fliegenschutzgitters verbieten?

Darf der Vermieter den Einbau eines Fliegenschutzgitters in einer Wohnung verbieten?

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Der Einbau eines Fliegenschutzgitters in einer Wohnung kann in bestimmten Situationen sinnvoll sein insbesondere wenn die Wohnung in einer Umgebung liegt in der es viele Insekten gibt. In diesem Fall stellt sich die Frage ob der Vermieter den Einbau eines solchen Gitters verbieten kann.

Gemäß der Rechtsprechung haben Mieter grundsätzlich das Recht, ihre Wohnung gegen Insektenbefall zu schützen. Die Anbringung eines Fliegengitters stellt dabei einen angemessenen und üblichen Schutz dar. Solange der Mieter keine baulichen Veränderungen vornimmt ebenso wie zum Beispiel Bohren oder Beschädigen von Bauteilen kann der Vermieter den Einbau eines Fliegenschutzgitters nicht verbieten.

In dem vorliegenden Fall könnte der Vermieter argumentieren: Dass das Anbringen eines Fliegengitters mittels Kleben eine bauliche Veränderung darstellt. Allerdings ist die Rechtsprechung hierzu eindeutig: Solange das Fliegengitter ohne Beschädigung der vorhandenen Struktur angebracht werden kann und keine dauerhaften Veränderungen vorgenommen werden ist der Einbau erlaubt. Das bedeutet · dass das Fliegengitter jederzeit wieder entfernt werden kann · ohne Spuren zu hinterlassen.

Der Vermieter darf den Einbau eines Fliegenschutzgitters also nicht grundsätzlich verbieten. Es ist jedoch ratsam dies bei ihm anzukündigen und um Zustimmung zu bitten um Konflikte zu vermeiden. Falls der Vermieter den Einbau dennoch verbietet, kann der Mieter unter Umständen die Zustimmung gerichtlich einfordern, exemplarisch wenn der Schutz vor Insektenbefall für die Nutzbarkeit der Wohnung notwendig ist.

Es gibt ebenfalls die Möglichkeit mobile Fliegengitter oder andere Alternativen zu nutzen die keine baulichen Veränderungen erfordern und deshalb keine Zustimmung des Vermieters erfordern. Beispielsweise können mobile Fliegengitter an Fenstern angebracht werden, ohne diese zu beschädigen. Falls es in der Wohnung im Sommer zu heiß wird, kann auch die Anschaffung eines mobilen Klimageräts in Betracht gezogen werden.

Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass der Vermieter den Einbau eines Fliegenschutzgitters in der Regel nicht verbieten kann, solange keine baulichen Veränderungen vorgenommen werden. Es ist jedoch ratsam · das Anbringen des Gitters mit dem Vermieter abzustimmen · um mögliche Konflikte zu vermeiden. Falls der Vermieter den Einbau dennoch untersagt ´ können gerichtliche Schritte erwogen werden ` um die Zustimmung einzufordern.






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