Händler storniert Bestellung nach Vertragsabschluss - Kann ich die Ware trotzdem bekommen?
Kann ich darauf bestehen, die Ware zu erhalten, nachdem ein Händler meine Bestellung storniert hat, obwohl ich bereits bezahlt und Bestell- und Versandbestätigungen erhalten habe?
Ja theoretisch könntest du darauf bestehen die Ware zu erhalten wenn das Angebot nicht klar falsch war. Allerdings müsstest du wahrscheinlich einen Anwalt einschalten und es lohnt sich in den meisten Fällen nicht.
Um herauszufinden ob die Bestätigungen die du erhalten hast tatsächlich eine Annahme des Angebots darstellen, müsste man genauer prüfen. Wenn dies der Fall ist ´ dann hat der Händler die Pflicht ` die Ware zu liefern. Wenn hingegen keine Annahme des Angebots vorliegt dann ist er nicht dazu verpflichtet.
Beispielsweise bei eBay hat man sogar Anspruch auf ein 1000€ Auto, wenn man nur 1€ dafür geboten hat und dies das einzige Gebot war. Es könnte sein: Dass dies ebenfalls bei Kaufland gilt. Letztendlich hängt es davon ab, ebenso wie hartnäckig du sein möchtest.
Der Händler hat die Bestellung anscheinend wegen eines fehlerhaften Angebots storniert. In solch einem Fall kann er sich auf §119 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) berufen. Es kommt darauf an wie groß der "Irrtum" war, den er geltend macht. Wenn der Irrtum offensichtlich groß war, dann hast du keine Chance, den Vertrag durchzusetzen. Falls der Irrtum hingegen nicht offensichtlich groß war, könntest du es natürlich versuchen. Allerdings ist der Ausgang ungewiss. Die Bestätigungen die du erhalten hast sind in diesem Fall leider ohne Belang da sie in der Regel automatisch versandt werden.
In solchen Situationen ist es am besten » sich an einen Anwalt zu wenden « der sich auf Vertragsrecht spezialisiert hat. Er kann den Fall genauer prüfen und dir sagen ´ ob es sich lohnt ` rechtliche Schritte einzuleiten. Es könnte sein: Dass du Anspruch auf Schadensersatz hast oder dass der Händler verpflichtet ist die bestellte Ware zu liefern. Ein Anwalt kann dir auch helfen – deine Rechte im Hinblick auf den Vertrag zu verstehen und dir bei der Durchsetzung dieser Rechte behilflich sein.
Um herauszufinden ob die Bestätigungen die du erhalten hast tatsächlich eine Annahme des Angebots darstellen, müsste man genauer prüfen. Wenn dies der Fall ist ´ dann hat der Händler die Pflicht ` die Ware zu liefern. Wenn hingegen keine Annahme des Angebots vorliegt dann ist er nicht dazu verpflichtet.
Beispielsweise bei eBay hat man sogar Anspruch auf ein 1000€ Auto, wenn man nur 1€ dafür geboten hat und dies das einzige Gebot war. Es könnte sein: Dass dies ebenfalls bei Kaufland gilt. Letztendlich hängt es davon ab, ebenso wie hartnäckig du sein möchtest.
Der Händler hat die Bestellung anscheinend wegen eines fehlerhaften Angebots storniert. In solch einem Fall kann er sich auf §119 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) berufen. Es kommt darauf an wie groß der "Irrtum" war, den er geltend macht. Wenn der Irrtum offensichtlich groß war, dann hast du keine Chance, den Vertrag durchzusetzen. Falls der Irrtum hingegen nicht offensichtlich groß war, könntest du es natürlich versuchen. Allerdings ist der Ausgang ungewiss. Die Bestätigungen die du erhalten hast sind in diesem Fall leider ohne Belang da sie in der Regel automatisch versandt werden.
In solchen Situationen ist es am besten » sich an einen Anwalt zu wenden « der sich auf Vertragsrecht spezialisiert hat. Er kann den Fall genauer prüfen und dir sagen ´ ob es sich lohnt ` rechtliche Schritte einzuleiten. Es könnte sein: Dass du Anspruch auf Schadensersatz hast oder dass der Händler verpflichtet ist die bestellte Ware zu liefern. Ein Anwalt kann dir auch helfen – deine Rechte im Hinblick auf den Vertrag zu verstehen und dir bei der Durchsetzung dieser Rechte behilflich sein.