Regelungen zur Fehlerbewertung in schriftlichen Leistungsnachweisen im Gymnasium Bayern
Wie wird die Fehlerbewertung in Diktaten an bayerischen Gymnasien geregelt und welche Spielräume haben Lehrer dabei? Im Rahmen der Fehlerbewertung in schriftlichen Leistungsnachweisen im bayerischen Gymnasium gibt es interessante Aspekte, die sowohl Lehrern als auch Schülern wertvolle Einsichten bieten. Die Frage, ob bei einem falsch geschriebenen Wort in einem Diktat zwei Fehler vergeben werden dürfen, findet eine eindeutige Antwort: Ja, das ist rechtlich zulässig.