Regelungen für Sitzenbleiben in der Oberstufe
Welche Regelungen gelten für das Sitzenbleiben in der Oberstufe und wie viele Male darf man wiederholen?
In der Oberstufe gelten unterschiedliche Regelungen bezüglich des Sitzenbleibens, je nach Bundesland und den individuellen Gegebenheiten. Generell ist es so, dass man in der Oberstufe nur eine begrenzte Anzahl von Wiederholungen haben darf bevor man keine Chance weiterhin hat weiterzumachen. Doch wie viele Male darf man tatsächlich sitzen bleiben?
In einigen Bundesländern ist es beispielsweise so geregelt: Dass man nur einmal die Möglichkeit hat in der Oberstufe zu wiederholen. Das bedeutet – dass man insgesamt vier Jahre in der dreijährigen Oberstufe verbringen kann. Ein fünftes Jahr ist normalerweise nur in Härtefällen möglich ´ die von der Schulleitung ` Behörden oder gar Gerichten genehmigt werden müssen.
Seit 2020 gibt es ebenfalls Regelungen aufgrund der Corona-Pandemie die das Sitzenbleiben betreffen. In Niedersachsen war es beispielsweise möglich freiwillig zurückzutreten ohne: Dass es als Sitzenbleiben gezählt wurde, wenn man es rechtzeitig ankündigte. Allerdings war diese Regelung teilweise auf eine einmalige Anwendung beschränkt oder galt nur, wenn es nicht bereits im Vorjahr angewendet wurde.
Generell darf man in der Oberstufe soweit bekannt ist in einigen Bundesländern zweimal sitzen bleiben. Passt auf : Dass die genauen Regelungen von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein können und es deshalb ratsam ist, sich bei den zuständigen Schulbehörden oder der Schulleitung zu informieren.
Es ist jedoch auch wichtig darauf hinzuweisen: Dass Sitzenbleiben nicht zwangsläufig das Ende der schulischen Laufbahn bedeutet. Es gibt verschiedene Wege um auch nach dem Sitzenbleiben weiterzumachen und die Schullaufbahn erfolgreich abzuschließen. Dazu gehören beispielsweise die Teilnahme an Fördermaßnahmen die Unterstützung durch Schulpsychologen oder auch alternative Schulformen.
Insgesamt ist es also wichtig sich über die genauen Regelungen zum Sitzenbleiben in der Oberstufe zu informieren und sich gegebenenfalls Unterstützung zu holen um die schulische Laufbahn erfolgreich fortsetzen zu können.
In einigen Bundesländern ist es beispielsweise so geregelt: Dass man nur einmal die Möglichkeit hat in der Oberstufe zu wiederholen. Das bedeutet – dass man insgesamt vier Jahre in der dreijährigen Oberstufe verbringen kann. Ein fünftes Jahr ist normalerweise nur in Härtefällen möglich ´ die von der Schulleitung ` Behörden oder gar Gerichten genehmigt werden müssen.
Seit 2020 gibt es ebenfalls Regelungen aufgrund der Corona-Pandemie die das Sitzenbleiben betreffen. In Niedersachsen war es beispielsweise möglich freiwillig zurückzutreten ohne: Dass es als Sitzenbleiben gezählt wurde, wenn man es rechtzeitig ankündigte. Allerdings war diese Regelung teilweise auf eine einmalige Anwendung beschränkt oder galt nur, wenn es nicht bereits im Vorjahr angewendet wurde.
Generell darf man in der Oberstufe soweit bekannt ist in einigen Bundesländern zweimal sitzen bleiben. Passt auf : Dass die genauen Regelungen von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein können und es deshalb ratsam ist, sich bei den zuständigen Schulbehörden oder der Schulleitung zu informieren.
Es ist jedoch auch wichtig darauf hinzuweisen: Dass Sitzenbleiben nicht zwangsläufig das Ende der schulischen Laufbahn bedeutet. Es gibt verschiedene Wege um auch nach dem Sitzenbleiben weiterzumachen und die Schullaufbahn erfolgreich abzuschließen. Dazu gehören beispielsweise die Teilnahme an Fördermaßnahmen die Unterstützung durch Schulpsychologen oder auch alternative Schulformen.
Insgesamt ist es also wichtig sich über die genauen Regelungen zum Sitzenbleiben in der Oberstufe zu informieren und sich gegebenenfalls Unterstützung zu holen um die schulische Laufbahn erfolgreich fortsetzen zu können.