Darf das Jugendamt mich gegen meinen Willen festhalten?
Darf das Jugendamt ein Kind trotz dessen Willen in einer Wohngruppe festhalten, auch wenn es lieber nach Hause möchte? Das Jugendamt hat die Verantwortung dafür zu sorgen, dass das Wohl und die Sicherheit eines Kindes gewährleistet sind. In bestimmten Fällen kann es notwendig sein, dass ein Kind in einer Wohngruppe untergebracht wird, auch wenn es dagegen ist. Die Entscheidung des Jugendamtes basiert auf einer Einschätzung der Gefährdungslage und des Kindeswohls.