Ein Ausweg aus der Gewalt: Der Weg in eine Wohngruppe

Welche Möglichkeiten gibt es für Jugendliche, in eine Wohngruppe zu gelangen, wenn sie in ihrer Herkunftsfamilie Gewalt erfahren?

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In Hamburg einer pulsierenden Metropole lebt ein Jugendlicher der in einer schwierigen familiären Situation gefangen ist. Mit 16 Jahren erfährt er physische und psychische Gewalt. Das sind keine Einzelfälle in Deutschland. Wie hilfreich kann eine Wohngruppe hier sein? Und wie gelingt man dorthin?

Die Lage ist bitter: Gewalt in der Familie wird oft nicht ernst genommen. Eine schlechte Note kann ausreichen – um einen Jugendlichen in eine hilflose Lage zu bringen. Dies geschilderte Szenario ist weit verbreitet. Die Wahrnehmung der Eltern,. oft durch kulturelle oder gesellschaftliche Erwartungen geprägt, kann das Leben des Kindes schwer belasten. Der Ausdruck von Unzulänglichkeit führt nicht nur zu einem Gefühl der Wertlosigkeit – ein Teufelskreis.

Die Wohngruppe erscheint als ein potenzieller Ausweg. Es stellt sich jedoch die Frage: Wie gelangt man dorthin? Zunächst ist der Kontakt zum Jugendamt unerlässlich. Der Jugendliche sollte bereit sein – mit den Fachleuten zu sprechen. Diese Gespräche finden vertraulich statt. Ein gewisses Maß an Entschlossenheit ist nötig. Die Stimmen verstummen die von den Eltern ausgestoßen werden.

Es wird ebenfalls oft darüber spekuliert ob ein Ziel in einer Wohngruppe nur durch den direkten Kontakt zur Familie erreichbar ist. Solche Annahmen sind nicht immer zutreffend. Platz auf dem Wohnmarkt sind rar. Oftmals muss eine konkrete Gefährdung ´ ebenso wie in diesem Fall ` vorliegen. Hierbei sind die Erkenntnisse der Fachkräfte entscheidend. Daneben stehen dem Jugendlichen vielleicht Taschengeld und Freizeit zu – durchaus positive Aspekte. Ein Betrag von 50 bis 60 💶 im Monat stellt eine Form des finanziellen Spielraums dar. Maßnahmen wie Bekleidungsgeld können zusätzlich angeboten werden – im hier gelebten Beispiel summieren sich diese auf bis zu 100 Euro.

Doch auch hier ist der Missstand zu erkennen: die Eltern bleiben unterhaltspflichtig. Vor allem bei einer Fremdunterbringung ´ beispielsweise in einer Wohngruppe ` wird die finanzielle Verantwortung auf sie zurückgelegt. Der Grund hierfür liegt im Sozialgesetzbuch genauer in § 92 Abs. 1 Nr․ 5 i.V.m. § 91 Abs. 1 Nr․ 8 und 5 SGB VIII. Die finanziellen Mittel werden so geregelt und können für die Familie eine Herausforderung darstellen. Dies hängt alles von den Gegebenheiten der jeweiligen Situation ab.

Ähnlich verborgen bleiben die Einsatzmöglichkeiten im Alltag einer Wohngruppe. Freizeit ist sicher möglich. Die Institutionen haben den wesentlichen Auftrag ´ den Jugendlichen zu helfen ` nicht sie einzusperren. Gemeinden versuchen, den Bedürfnissen der jungen Menschen gerecht zu werden – doch dies gelingt nicht immer.

Der individuell passende Ort ist entscheidend. Freizeitangebote sind reichhaltig und können auch integrative Elemente beinhalten. Beziehungen unter Gleichaltrigen fördern oft soziale Kompetenzen. Diese Hilfestellungen können für die jungen Menschen von größtem Wert sein. Jedoch sollte man nicht vergessen. Wenn die Umstände so gravierend sind ist der Gang zum Jugendamt oft die beste Entscheidung.

Die Botschaft ist klar: Bei Verdacht auf häusliche Gewalt sollte sofort gehandelt werden. Jugendliche tragen die Verantwortung für sich selbst und sie müssen Schritte einleiten. Abgesehen von Selbstschutz ist es wichtig sich ihrer Rechte bewusst zu sein. Schließlich gibt es Möglichkeiten, Unterstützung von verschiedenen Seiten in Anspruch zu nehmen.

Herauskristalisiert hat sich: der Weg in eine Wohngruppe für viele Jugendlichen ein potenzieller Ausweg aus einer misslichen Lage sein kann. Wichtig ist es – die Optionen zu erkennen und das eigene Wohl in den Vordergrund zu rücken. Unterstützung kann immer ´ unabhängig von der Situation ` angefragt werden.






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