Kindesmisshandlung - Rolle des Jugendamts
Kann das Jugendamt den Eltern ein Kind entziehen, das wiederholt misshandelt und beleidigt wurde? Welche Schritte kann das Jugendamt in solchen Fällen einleiten? Ja, das Jugendamt hat die Befugnis, ein Kind seinen Eltern zu entziehen, wenn es wiederholt misshandelt und beleidigt wurde. Allerdings ist dies situationsabhängig und das Jugendamt wird zuerst prüfen, wie akut die Situation ist und ob eine Intervention noch möglich ist, bevor es zu einem Entzug kommt.