Auszugspläne mit 18: In eine Wohngruppe möglich?

Ist es möglich, dass ein 18-Jähriger aus Bayern in eine Wohngruppe aufgenommen wird, wenn er sich aufgrund einer schwierigen familiären Situation an das Jugendamt wendet?

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Ja, es ist möglich. Gemäß den Bestimmungen des Jugendhilfegesetzes haben junge Volljährige ein Recht auf Unterstützung, wenn ihre Persönlichkeitsentwicklung eine eigenverantwortliche Lebensführung beeinträchtigt. Das Jugendamt prüft individuell ob du diese Voraussetzungen erfüllst und wird dir dann entsprechende Hilfe anbieten. Eine Wohngruppe kann eine davon sein. Es gibt bereits Fälle ´ ebenso wie den eines Nachbarsohns ` der in einer ähnlichen Situation war. Er war 18 – befand sich in einer Ausbildung und konnte nicht weiterhin zu Hause bleiben. Nachdem er sich an das Jugendamt gewandt hatte ´ wurde er in eine Wohngruppe aufgenommen ` um ihm eine stabilere Umgebung zu bieten.

Wenn du dich also in einer Situation befindest wo du dringend Hilfe brauchst und eine Wohngruppe in Betracht ziehst wäre es ratsam sich direkt an das Jugendamt zu wenden. Sie werden deine individuelle Situation prüfen und Möglichkeiten für Unterstützung und Betreuung mit dir besprechen. Essenziell bleibt: Dass du deine Bedürfnisse und Wünsche klar äußerst, zu diesem Zweck die Hilfe die dir angeboten wird, ebenfalls deinen Bedürfnissen entspricht. Es ist mutig und verantwortungsvoll Hilfe zu suchen wenn man merkt, dass man alleine nicht weiterkommt. Du bist nicht allein und es gibt Unterstützung für dich.






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