Rückgabe eines Unfallwagens trotz "Händlergeschäft unter Ausschluss der Gewährleistung"
Ist es möglich, einen Unfallwagen zurückzugeben, obwohl im Kaufvertrag ein "Händlergeschäft unter Ausschluss der Gewährleistung" vereinbart wurde? Ja, es ist möglich, den Unfallwagen zurückzugeben, auch wenn im Kaufvertrag ein "Händlergeschäft unter Ausschluss der Gewährleistung" vereinbart wurde. In diesem Fall handelt es sich um arglistige Täuschung seitens des Händlers, da er von dem Unfallschaden wusste und dies bewusst verschwiegen hat.