Recht auf Aufschub bei kurzfristigem Wohnungswechsel
Kann der alte Vermieter einer gekündigten Wohnung einer Mieterin kurzfristig Aufschub gewähren, wenn sie bereits einen neuen Mietvertrag unterschrieben hat? Ja, der alte Vermieter kann Aufschub gewähren, ist aber dazu nicht verpflichtet. Die Entscheidung liegt im Ermessen des Vermieters. Es handelt sich dabei um eine Verhandlungssache zwischen der Mieterin und dem alten Vermieter. Ein Anspruch auf Aufschub besteht nicht.