Mit Drogen in Niedersachsen erwischt
Welche Konsequenzen erwarten mich, wenn ich in Hannover mit einem Joint erwischt werde und wie erfolgt die weitere Vorgehensweise?
Wenn du in Hannover mit einem Joint erwischt wurdest, hängen die weiteren Konsequenzen von deinem Alter und der Menge der Drogen ab. Bei Jugendstrafrecht wirst du Post von der Polizei deines Wohnortes bekommen, bei Erwachsenenstrafrecht von der Polizei des Tatortes. Falls du noch minderjährig bist und die Menge für Eigenbedarf nicht überschritten hast ist mit einer Verfahrenseinstellung zu rechnen. Bei Erwachsenen wird die Menge für Eigenbedarf je nach Bundesland festgelegt. In jedem Fall wirst du vermutlich einen Brief von der Staatsanwaltschaft bekommen ´ und sollten die Eltern informiert werden müssen ` insbesondere wenn du minderjährig bist.
In Deutschland ist der Handel » das Anpflanzen und der Konsum von Drogen verboten « obwohl dabei nur der Besitz von geringen Mengen erlaubt ist. Bei Mengen unter 4g sollte normalerweise nichts passieren freilich steigen die Konsequenzen bei höheren Mengen. Für den alleinigen Besitz von einem Joint wird die Strafverfolgung in der Regel eingestellt, insbesondere wenn du zuvor nicht negativ bei den Behörden aufgefallen bist.
Bei der Frage ob du den Joint geraucht hast oder nur bei dir hattest spielen die Konsequenzen eine Rolle. Der Konsum kann zu größeren Problemen führen, während der Besitz unter die Regelung für Eigenbedarf fällt.
In der Regel sind die Strafen für den Besitz geringer Mengen an Drogen noch nicht so drastisch und Haftstrafen gibt es nur ab Mengen die darauf schließen lassen, dass du damit handeln wolltest. Es ist wahrscheinlich – dass du eine Geldstrafe oder eventuell ebenfalls gemeinnützige Arbeit als Strafe auferlegt bekommst. In jedem Fall wird das weitere Vorgehen individuell von den Behörden entschieden und berücksichtigt, ob du bereits vorher auffällig geworden bist.
In Deutschland ist der Handel » das Anpflanzen und der Konsum von Drogen verboten « obwohl dabei nur der Besitz von geringen Mengen erlaubt ist. Bei Mengen unter 4g sollte normalerweise nichts passieren freilich steigen die Konsequenzen bei höheren Mengen. Für den alleinigen Besitz von einem Joint wird die Strafverfolgung in der Regel eingestellt, insbesondere wenn du zuvor nicht negativ bei den Behörden aufgefallen bist.
Bei der Frage ob du den Joint geraucht hast oder nur bei dir hattest spielen die Konsequenzen eine Rolle. Der Konsum kann zu größeren Problemen führen, während der Besitz unter die Regelung für Eigenbedarf fällt.
In der Regel sind die Strafen für den Besitz geringer Mengen an Drogen noch nicht so drastisch und Haftstrafen gibt es nur ab Mengen die darauf schließen lassen, dass du damit handeln wolltest. Es ist wahrscheinlich – dass du eine Geldstrafe oder eventuell ebenfalls gemeinnützige Arbeit als Strafe auferlegt bekommst. In jedem Fall wird das weitere Vorgehen individuell von den Behörden entschieden und berücksichtigt, ob du bereits vorher auffällig geworden bist.