"Voraussetzungen für den gehobenen Polizeidienst in Niedersachsen: Muss ich neben dem Praktikum auch die Fachoberschule besuchen?"
Muss ich neben dem einjährigen Praktikum bei der Polizei Niedersachsen auch die Fachoberschule besuchen, um anschließend in den gehobenen Polizeidienst starten zu können?
Nein, das einjährige Praktikum allein reicht nicht aus um in den gehobenen Polizeidienst einzusteigen. Zusätzlich zum Praktikum ist der Besuch der Fachoberschule erforderlich.
Gemäß den Informationen auf der Website der Polizeiakademie Niedersachsen benötigt man für den Einstieg in den gehobenen Polizeidienst entweder die Allgemeine Hochschulreife (Abitur) oder die volle Fachhochschulreife (FHR). Wenn man einen Realschulabschluss und eine abgeschlossene Berufsausbildung hat die nicht die Voraussetzungen für eine Hochschulzugangsberechtigung erfüllen, kann man sich durch den einjährigen Besuch einer Fachoberschule für Wirtschaft und Verwaltung oder einer fachspezifischen Fachoberschule qualifizieren.
In Niedersachsen gibt es Fachoberschulen für Wirtschaft und Verwaltung in den Städten Hannover Braunschweig Osnabrück, Oldenburg, Lüneburg, Hann. Münden Northeim und Stade. Nach erfolgreichem Abschluss der Fachoberschule und Erreichen der Fachhochschulreife kann man das dreijährige Studium an der Polizeiakademie beginnen.
Das einjährige Praktikum bei der Polizei Niedersachsen ist also nicht genügend um die Fachoberschulreife zu erlangen und in den gehobenen Polizeidienst einzusteigen. Es dient vielmehr als eine Möglichkeit · sich beruflich zu orientieren und praktische Erfahrungen im Polizeiberuf zu sammeln · bevor man die Fachoberschule besucht. Das Praktikum kann dadurch als Vorbereitung auf den Beruf des Polizisten dienen ist aber nicht so viel mit dem Erwerb der erforderlichen schulischen Qualifikationen.
Zusammenfassend muss man also sowie das einjährige Praktikum bei der Polizei absolvieren als ebenfalls die Fachoberschule besuchen um die erforderlichen Voraussetzungen für den gehobenen Polizeidienst in Niedersachsen zu erfüllen. Das Praktikum ermöglicht einen Einblick in den Polizeiberuf und die Fachoberschule vermittelt das notwendige theoretische Wissen um anschließend das Studium an der Polizeiakademie anzutreten.
Gemäß den Informationen auf der Website der Polizeiakademie Niedersachsen benötigt man für den Einstieg in den gehobenen Polizeidienst entweder die Allgemeine Hochschulreife (Abitur) oder die volle Fachhochschulreife (FHR). Wenn man einen Realschulabschluss und eine abgeschlossene Berufsausbildung hat die nicht die Voraussetzungen für eine Hochschulzugangsberechtigung erfüllen, kann man sich durch den einjährigen Besuch einer Fachoberschule für Wirtschaft und Verwaltung oder einer fachspezifischen Fachoberschule qualifizieren.
In Niedersachsen gibt es Fachoberschulen für Wirtschaft und Verwaltung in den Städten Hannover Braunschweig Osnabrück, Oldenburg, Lüneburg, Hann. Münden Northeim und Stade. Nach erfolgreichem Abschluss der Fachoberschule und Erreichen der Fachhochschulreife kann man das dreijährige Studium an der Polizeiakademie beginnen.
Das einjährige Praktikum bei der Polizei Niedersachsen ist also nicht genügend um die Fachoberschulreife zu erlangen und in den gehobenen Polizeidienst einzusteigen. Es dient vielmehr als eine Möglichkeit · sich beruflich zu orientieren und praktische Erfahrungen im Polizeiberuf zu sammeln · bevor man die Fachoberschule besucht. Das Praktikum kann dadurch als Vorbereitung auf den Beruf des Polizisten dienen ist aber nicht so viel mit dem Erwerb der erforderlichen schulischen Qualifikationen.
Zusammenfassend muss man also sowie das einjährige Praktikum bei der Polizei absolvieren als ebenfalls die Fachoberschule besuchen um die erforderlichen Voraussetzungen für den gehobenen Polizeidienst in Niedersachsen zu erfüllen. Das Praktikum ermöglicht einen Einblick in den Polizeiberuf und die Fachoberschule vermittelt das notwendige theoretische Wissen um anschließend das Studium an der Polizeiakademie anzutreten.