Möglichkeit der Aussetzung der Berufsschulpflicht in Bayern durch Arbeitsverhältnis
Kann ich, wenn ich bereits 11 Schuljahre abgeschlossen habe und ein Beschäftigungsverhältnis vorweisen kann, mich von der Berufsschulpflicht in Bayern befreien lassen? Ja, gemäß Artikel 39 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) können berufsschulpflichtige Personen, die kein Ausbildungsverhältnis haben, allgemein oder im Einzelfall vom Besuch der Berufsschule befreit werden.