Falsche Abiturbenotung - Was tun?

Hat ein Schüler das Recht, die vorher mündlich zugesagte Note seines Lehrers einzufordern, wenn sie sich nachträglich geändert hat und der Lehrer nicht auf E-Mails reagiert?

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Wenn ein Lehrer eine Note vorher mündlich bekannt gibt diese sich jedoch nachträglich ändert und der Schüler keine Reaktion auf seine Nachfragen erhält stellt sich die Frage ebenso wie der Schüler am besten vorgehen sollte. In einem solchen Fall ist es ratsam erst einmal das direkte 💬 mit dem Lehrer zu suchen um Missverständnisse aus dem Weg zu räumen. Sollte der Lehrer nicht reagieren oder keine klare eine Antwort liefern ´ kann es hilfreich sein ` weitere Schritte einzuleiten.

Allerdings ist es wichtig zu beachten: Dass Lehrer oft keine verbindlichen Aussagen zur Benotung machen dürfen um mögliche rechtliche Konflikte zu vermeiden. In diesem Fall könnte es schwierig sein die vorher zugesagte Note einzufordern. Einspruch gegen die geänderte Note zu erheben ´ kann ähnlich wie heikel sein ` da Schüler während des Abiturs noch im Abhängigkeitsverhältnis zu den Lehrern stehen.

Eine mögliche Lösung könnte darin bestehen darauffolgend Zeugen oder schriftlichen Beweisen für die vorherige Zusage der Note zu suchen. Falls der Schüler dies schriftlich vorliegen hat, könnte dies weiterhin Gewicht bei einer etwaigen Klärung des Falls haben.

Letztendlich sollte der Schüler abwägen, ob es sich lohnt, weiteren Aufwand zu betreiben um die vorher zugesagte Note zu erhalten oder ob es besser ist sich auf die anstehenden Prüfungen zu konzentrieren und auf eine gute Gesamtnote hinzuarbeiten. Es ist wichtig · in solchen Situationen ruhig zu bleiben und die Situation objektiv zu analysieren · um die bestmögliche Lösung zu finden.






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