Gleichstellungsantrag bei der Agentur für Arbeit: Fragen zum Fragebogen an den Arbeitgeber
Wann und wie wird der Arbeitgeber bei einem Gleichstellungsantrag involviert? Welche Informationen werden ihm mitgeteilt und welche Fragen werden gestellt? Beim Einreichen eines Gleichstellungsantrags bei der Agentur für Arbeit stellt sich die Frage, inwieweit der Arbeitgeber in den Prozess einbezogen wird. In der Regel findet die Befragung des Arbeitgebers nicht unmittelbar nach Einreichung des Antrags, sondern nach etwa drei Wochen statt, um den Kündigungsschutz zu gewährleisten.