Muss ich Fahrzeugschein und Führerschein im Original bei einer Polizeikontrolle vorzeigen können?
Sind beglaubigte Kopien von Fahrzeugschein und Führerschein bei einer Polizeikontrolle ausreichend oder muss ich die Originale vorzeigen? Ja, du bist verpflichtet, den originalen Fahrzeugschein und Führerschein bei einer Polizeikontrolle vorzulegen. Beglaubigte Kopien reichen nicht aus. Ein Verstoß gegen diese Vorschrift kann mit einem Verwarnungsgeld von 10 Euro geahndet werden. Ob die Beamten den Verstoß ahnden oder sich mit einer Kopie zufrieden geben, liegt jedoch in ihrem Ermessen.