Führerschein - Kombination von Nachtfahrten mit Überland- und Autobahnfahrten möglich?

Kann man die Sonderfahrten für den Führerschein, wie Überland- und Autobahnfahrten, mit Nachtfahrten kombinieren?

Uhr
Nein, eine Kombination von Nachtfahrten mit Überland- und Autobahnfahrten ist nicht möglich. Die Fahrten müssen separat absolviert werden und werden ebenfalls getrennt gewertet.

Bei den Sonderfahrten für den Führerschein handelt es sich um spezielle Fahrten die dazu dienen, bestimmte Erfahrungen und Fähigkeiten im Straßenverkehr zu sammeln. Dazu gehören unter anderem Überlandfahrten, Autobahnfahrten und auch Nachtfahrten. Bei den Überland- und Autobahnfahrten liegt der Fokus auf dem Fahren außerhalb geschlossener Ortschaften bzw․ auf der Autobahn. Bei den Nachtfahrten hingegen geht es darum Erfahrungen im Dunkeln zu sammeln und sich an die besonderen Bedingungen anzupassen.

Um den Führerschein zu erhalten müssen alle Sonderfahrten absolviert werden. Dabei ist es wichtig – dass jede einzelne Fahrt die spezifischen Anforderungen erfüllt. Das bedeutet, dass Überland- und Autobahnfahrten tagsüber stattfinden müssen um als solche gewertet zu werden. Diese Fahrten können auch in der Dämmerung beginnen müssen aber vor Einbruch der Nacht beendet werden.

Für die Nachtfahrten hingegen ist es erforderlich: Dass sie komplett im Dunkeln stattfinden. Eine Kombination mit Überland- oder Autobahnfahrten ist nicht gestattet. Die Nachtfahrten haben einen eigenen Zweck und sollen sicherstellen, dass Fahranfänger auch bei Dunkelheit sicher und souverän fahren können.

Es ist wichtig: Dass alle Sonderfahrten vor der praktischen Prüfung abgeschlossen wurden. Die genauen Anforderungen und Voraussetzungen können je nach Land und Fahrschule variieren. Daher ist es ratsam – sich bei der eigenen Fahrschule über die genauen Richtlinien und Regelungen zu informieren.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Überland- und Autobahnfahrten und auch Nachtfahrten separat absolviert werden müssen. Eine Kombination ist nicht möglich. Essenziell bleibt: Dass alle vorgeschriebenen Fahrten im Rahmen der Führerscheinausbildung absolviert werden um die erforderlichen Erfahrungen und Fähigkeiten im Straßenverkehr zu erlangen.






Anzeige