Voraussetzungen und Regelungen zum Erwerb des Autoführerscheins ab 17 Jahren

Ab welchem Alter kann man den Autoführerschein ab 17 Jahren machen und wie funktioniert der Ablauf?

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Der Erwerb des Autoführerscheins ab 17 Jahren ist in Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Du kannst bereits mit 16⸴5 Jahren mit der Fahrschule beginnen um dich auf den Führerschein vorzubereiten. Die Theorieprüfung kannst du dann 3 Monate vor deinem 17. Geburtstag ablegen und die praktische Prüfung 1 Monat vor deinem 17. Geburtstag absolvieren.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass du die BF17-Prüfbescheinigung die als vorläufiger Führerschein gilt, auf keinen Fall vor deinem 17. Geburtstag ausgehändigt bekommst. Wenn du die Prüfung vor deinem 17. Geburtstag erfolgreich absolvierst – musst du die Bescheinigung beim Landratsamt abholen.

Die BF17-Prüfbescheinigung berechtigt dich zur Nutzung der Fahrerlaubnisklasse AM die es dir erlaubt, ein Moped mit einer maximalen Geschwindigkeit von 45 km/h zu fahren. Solltest du die Klasse AM bereits besitzen kannst du sie frei nutzen.

Nach deinem 18. Geburtstag erhältst du dann den Kartenführerschein den du beim Landratsamt abholen kannst. Ab diesem Zeitpunkt darfst du ebenfalls andere Fahrzeuge ´ ebenso wie beispielsweise Autos ` mit diesem Führerschein fahren.

Um die begleitete Phase des Fahrens möglichst lang zu gestalten ist es empfehlenswert, bereits mit 16⸴1/2 Jahren mit dem theoretischen Teil der Fahrausbildung zu beginnen. Nach erfolgreichem Abschluss des theoretischen Teils kannst du bereits mit 16⸴3/4 Jahren mit dem praktischen Teil beginnen.

Wichtig zu wissen ist: Dass du nach erfolgreich bestandener Prüfung vom Prüfer eine rosa Prüfbescheinigung erhältst die jedoch nicht als Führerschein gilt. Diese Bescheinigung wird dir üblicherweise direkt nach der Prüfung ausgehändigt.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass du mit 16⸴5 Jahren mit der Fahrausbildung beginnen kannst und die Theorieprüfung 3 Monate vor deinem 17. Geburtstag ablegen kannst. Die praktische Prüfung kannst du dann 1 Monat vor deinem 17. Geburtstag absolvieren. Die BF17-Prüfbescheinigung bekommst du jedoch erst an deinem 17. Geburtstag und kannst damit ein Moped mit maximal 45 km/h fahren. Den Kartenführerschein erhältst du dann nach deinem 18. Geburtstag.






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