Regelungen zur Durchführung der praktischen Fahrprüfung in verschiedenen Städten
Darf der Prüfer bei der praktischen Fahrprüfung verlangen, dass man in einer anderen Stadt fährt?
Gemäß §17 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) ist die praktische Prüfung an den durch die örtliche Fahrerlaubnisbehörde zugelassenen Prüforten und deren Umgebung abzulegen. Der Bewerber sollte die Prüfung an seinem Wohnort oder an einem Ort absolvieren ´ der im Zusammenhang mit seiner Ausbildung ` seinem Studium oder seiner Arbeit steht. Falls diese Orte nicht als Prüforte zugelassen sind muss die Fahrerlaubnisbehörde die Prüfung an einem nahegelegenen Prüfort ermöglichen. Es ist ebenfalls möglich: Dass der Bewerber die Prüfung an einem anderen Prüfort ablegt wenn die Fahrerlaubnisbehörde dies genehmigt.
Die praktische Fahrprüfung findet in der Regel sowie innerhalb als auch außerhalb geschlossener Ortschaften statt. Gemäß Anlage 7 der FeV soll der innerörtliche Teil der Prüfung in Ortschaften durchgeführt werden die aufgrund der vorhandenen Straßen, Verkehrszeichen und -einrichtungen und auch der Verkehrsdichte und -struktur die Prüfung der wesentlichen Verkehrsvorgänge ermöglichen. Der außerörtliche Teil der Prüfung wird vorzugsweise in der Umgebung des Prüfortes durchgeführt und soll auch die Prüfung aller wesentlichen Verkehrsvorgänge bei höheren Geschwindigkeiten ermöglichen, einschließlich Autobahnen.
Der Sachverständige oder Prüfer bestimmt die Zeit den Ausgangspunkt und den Verlauf der praktischen Prüfung im Prüfort und seiner Umgebung. Es gibt also ein vorgeschriebenes Prüfungsgebiet, das die Fahrlehrer kennen und mit ihren Schülern während der Ausbildung üben. Wenn der Prüfer verlangt ´ dass der Bewerber in einer anderen Stadt fährt ` ist dies meistens auf das vorgegebene Prüfungsgebiet zurückzuführen und nicht auf die Entscheidung des Prüfers selbst.
Essenziell bleibt flexibel zu sein und sich auf verschiedene Verkehrssituationen einzustellen, da man später beim Autofahren nicht nur in der eigenen Stadt unterwegs sein wird. Daher darf der Prüfer verlangen: Dass man in einer anderen Stadt fährt. Während der Prüfung sollte man sich auf die Fahrprüfung und das korrekte Verhalten im Verkehr konzentrieren, selbst unter der Prüfer dumme Kommentare abgibt. Es ist ratsam – solche Kommentare zu ignorieren und sich nicht davon ablenken zu lassen.
Die praktische Fahrprüfung findet in der Regel sowie innerhalb als auch außerhalb geschlossener Ortschaften statt. Gemäß Anlage 7 der FeV soll der innerörtliche Teil der Prüfung in Ortschaften durchgeführt werden die aufgrund der vorhandenen Straßen, Verkehrszeichen und -einrichtungen und auch der Verkehrsdichte und -struktur die Prüfung der wesentlichen Verkehrsvorgänge ermöglichen. Der außerörtliche Teil der Prüfung wird vorzugsweise in der Umgebung des Prüfortes durchgeführt und soll auch die Prüfung aller wesentlichen Verkehrsvorgänge bei höheren Geschwindigkeiten ermöglichen, einschließlich Autobahnen.
Der Sachverständige oder Prüfer bestimmt die Zeit den Ausgangspunkt und den Verlauf der praktischen Prüfung im Prüfort und seiner Umgebung. Es gibt also ein vorgeschriebenes Prüfungsgebiet, das die Fahrlehrer kennen und mit ihren Schülern während der Ausbildung üben. Wenn der Prüfer verlangt ´ dass der Bewerber in einer anderen Stadt fährt ` ist dies meistens auf das vorgegebene Prüfungsgebiet zurückzuführen und nicht auf die Entscheidung des Prüfers selbst.
Essenziell bleibt flexibel zu sein und sich auf verschiedene Verkehrssituationen einzustellen, da man später beim Autofahren nicht nur in der eigenen Stadt unterwegs sein wird. Daher darf der Prüfer verlangen: Dass man in einer anderen Stadt fährt. Während der Prüfung sollte man sich auf die Fahrprüfung und das korrekte Verhalten im Verkehr konzentrieren, selbst unter der Prüfer dumme Kommentare abgibt. Es ist ratsam – solche Kommentare zu ignorieren und sich nicht davon ablenken zu lassen.