Wird kindergeld nettoeinkommen dazugerechnet berechnungsgrundlage düsseldorfer tabelle

Nein - unterhaltsrechtlich ist Kindergeld nur insoweit relevant, als das 50 % des monatlichen Kindergeldes vom Unterhalt abgezogen oder aber zum monatlichen Unterhalt zugezahlt werden müssen , je nachdem ob man als Unterhaltspflichtiger auch Kindergeldberechtigter ist oder eben nicht

3 Antworten zur Frage

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Wird das Kindergeld zum Nettoeinkommen dazugerechnet als Berechnungsgrundlage in der Düsseldorfer Tabelle?

ich verdien 2150€ bin verheiratet 2 kinder,
unterhalt muß ich für ein 12 jähriges kind bezahlen
kannst du errechnen was ich zu zahlen hab?
wills eventuell nachrechnen lassen am Gericht
thx
Alter des Kindes : 1. Kind
12 - Grundlage: 2150 € netto/Monat
Kindesunterhalt 1. Kind aus Düsseldorfer Tabelle
469 Euro
Kindesunterhalt
1. Kind abzüglich 1/2 Kindergeld 377 Euro
zahl 362
na dann geht wohl nichts mehr runter
dankÖÖÖÖÖÖÖÖÖÖÖÖÖÖ
was kommt denn bei deiner rechnung raus?


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