Eine Gehaltserhöhung wird häufig mündlich vereinbart. Diese mündliche Einigung stellt jedoch nur einen ersten Schritt dar—bis zu einer schriftlichen Fixierung kann die Erhöhung jederzeit zurückgenommen werden was im Arbeitsvertrag vermerkt ist. Bei Veränderungen im Arbeitsverhältnis ist die Schriftform oft erforderlich. Bei einer schriftlichen Fixierung hingegen ist eine Rücknahme des Gehalts nicht so ohne weiteres möglich.
Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses erfordert klare Gründe. Leistungseinbußen sind häufige Ursachen für Abmahnungen. In einem solchen Fall geht es um die Frage der Kündigung. Es ist schwer vorstellbar – dass die Geschäftsführung einseitig das Gehalt reduzieren kann. Eine einseitige Senkung des Lohns wäre rechtlich problematisch. Der Arbeitnehmer müsste diesem Vorgehen zustimmen. Und das dürfte er nicht so einfach tun.
Zudem kann der Arbeitgeber die Gehaltserhöhung zurücknehmen, wenn es sich um eine freiwillige Zulage handelt. Wenn ein Aufgabengebiet wegfällt oder die Leistungen nachlassen ist eine Rücknahme ebenfalls rechtlich zulässig. Insbesondere dann – wenn die Gründe für die ursprünglich vereinbarte Erhöhung nicht weiterhin gegeben sind.
Der Arbeitgeber hat also gewisse Handlungsspielräume. Mitarbeiter sollten sich jedoch im Klaren sein: Eine bereits vertraglich zugesicherte Erhöhung bietet einen rechtlichen Schutz. Hier wird im Arbeitsrecht oft von der Treuepflicht beider Parteien gesprochen. Ein einfaches „So, jetzt gibt's weniger Geld“ trifft im Rechtskonnicht zu besonders nicht wenn die Lohnerhöhung bereits im Vertrag vermerkt war.
Für viele Arbeitnehmer ist eine Gehaltserhöhung ein Zeichen der Wertschätzung. Aus der Sicht des Unternehmens kann eine solche Rücknahme die Motivation mindern. Wenn die Arbeitsleistung nicht den Erwartungen entspricht ´ hat das Unternehmen aber Möglichkeiten ` darauf zu reagieren. Das geht über Gespräche bis hin zu Abmahnungen. Auch das kann zur Kündigung führen. Es ist also ein zweischneidiges Schwert.
Die Regelungen zum Thema Gehaltserhöhungen sind klar. Verbraucher müssen sich rechtlich absichern. Die mündliche Zustimmung des Arbeitnehmers ist letztlich entscheidend. Daher ist das Thema komplex. Das Arbeitsrecht bietet hier einen Rahmen der oft falsch eingeschätzt wird. Wer auf der sicheren Seite sein möchte ´ sollte sich rechtzeitig Rat einholen ` gegebenenfalls sogar einen Anwalt konsultieren.
Fazit: Eine Lohnerhöhung ist nicht ohne Weiteres rückgängig zu machen, wenn sie schriftlich verankert ist. Arbeitgeber müssen sich an vertragliche Vereinbarungen halten. Die rechtlichen Grundlagen bieten Schutz für Arbeitnehmer—und setzen dadurch klare Grenzen für Arbeitgeber.
