Darf der Chef einen Lohnabzug machen, wenn die Arbeit nicht gut genug ist?

Darf der Chef einem Arbeitnehmer Lohn abziehen, wenn er mit der Qualität der Arbeit unzufrieden ist?

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Nein, grundsätzlich darf der Chef einem Arbeitnehmer nicht einfach den Lohn abziehen, wenn er mit der Qualität der Arbeit unzufrieden ist. In einem Arbeitsverhältnis muss der Arbeitnehmer eine durchschnittliche Leistung erbringen die sich an den gegebenen Bedingungen und den Leistungen anderer Arbeitnehmer orientiert. Lohnabzüge oder -kürzungen sind nur bei vertraglicher Vereinbarung erlaubt und müssen klar definiert sein. Das Dienstleistungsrecht kennt keine Gewährleistungsregeln wie im Kauf- oder Werkvertragsrecht, deshalb kann der Arbeitgeber nicht einfach einseitig das Gehalt kürzen. Eine Gehaltskürzung ist nur durch einen Änderungsvertrag möglich, den Arbeitnehmer und Arbeitgeber akzeptieren müssen. Im Falle einer mangelhaften Arbeitsleistung kann der Arbeitgeber den Arbeitnehmer ermahnen, abmahnen und im Wiederholungsfall sogar kündigen. Es ist wichtig den Arbeitsvertrag zu prüfen um zu sehen ob dort spezielle Regelungen bezüglich der Qualität der Arbeit und möglicher Konsequenzen festgelegt sind. Letztendlich ist es wichtig: Dass sowie Arbeitgeber als ebenfalls Arbeitnehmer ihre vertraglichen Pflichten erfüllen um Streitigkeiten zu vermeiden und eine gute Arbeitsbeziehung aufrechtzuerhalten.






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