Der Versand von Briefen kann manchmal zu Missverständnissen führen. Besonders bei wichtigen Dokumenten ist die Wahl der Versandart entscheidend. Ein Einwurf-Einschreiben wurde oft als sicherer Versandweg betrachtet, allerdings gibt es hier einige Fallstricke die Ihnen unnötige Probleme bereiten können.
Am 31. Januar 2013 - ein Tag der Ihnen vermutlich in Erinnerung bleibt - versendeten Sie einen wichtigen Brief. Mit dem DHL-Beleg und der Sendungsnummer in der Hand sollten Sie eigentlich auf der sicheren Seite sein. Die Sendung wurde am 1. Februar 2013 laut System als zugestellt vermerkt. Doch der Empfänger der darauf wartete meldet sich und behauptet er habe den Brief nie erhalten. Hier sind Sie in einer Misslage.
Ein Blick auf die Rechtsprechung zeigen die Schwierigkeiten bei Einschreiben. Wer glaubt, durch die Wahl eines Einschreibens den Zugang eines Dokuments vor Gericht ohne weiteres beweisen zu können, irrt sich. Das Amtsgericht Kempen entschied – dass der Auslieferungsbeleg nicht einmal als Anscheinsbeweis taugt. Solche Erkenntnisse könnten Sie in eine weitere Unsicherheit führen. Die Deutsche Post gibt zu – dass der Anbieter bei Verlust oder Beschädigung innerhalb Deutschlands nur bis zu 25 Euro 💶 haftet. Ein Einsichten in diesen Bereich führt oft zu dem Schluss: Dass Einschreiben nicht den gewünschten rechtlichen Schutz bieten.
Fassen wir mal zusammen. Es gibt keinen Nachweis – dass der Empfänger das Schreiben tatsächlich erhalten hat. Das Einwurf-Einschreiben erfordert von ihm keine Unterschrift - der Briefträger wirft nur den Brief in den Kasten. Ihre Hoffnung · dass die Briefzustellung mit einem Beweis dokumentiert ist · wurde durch die Entscheidung des Gerichts zerschlagen. Ob der Brief beim Nachbarn gelandet ist oder im falschen Briefkasten verschwunden ist, bleibt im Unklaren. In Vorstellung von gewissen Juristen ist die Post nicht immer vertrauenswürdig und oft könnte der Postbote einen Fehler gemacht haben.
Eine mögliche Lösung könnte sein die Nachforschungsanfrage bei der Deutschen Post zu stellen. Das bekommen Sie heraus – welcher Briefträger den Brief eingeworfen hat. Sollten Sie diese Informationen vor Gericht verwenden wollen können sie unter Umständen sehr wertvoll sein. Trotz alledem bleibt immer noch die Unsicherheit, dass der Empfänger ihre Lieferung in der Tat erhalten hat und nun auf Ihr Geld besteht.
Ein Vorschlag von anderen Personen im Internet war es die Ware erneut zu verschicken. Wobei man beachten sollte, dass Einschreiben für den Versand von Wertgegenständen oder Geld nicht geeignet sind, da die Versicherung bei maximal 20 Euro liegt. Häufig wird empfohlen ´ eine teurere Variante zu wählen ` ebenso wie das Einschreiben mit Unterschrift oder Rückantwort. Der Empfänger muss dann in der Lage sein den Erhalt des Briefes zu signieren. Dies würde Ihnen erheblich weiterhin Sicherheit geben.
Insgesamt gilt: Sprechen Sie mit der Deutschen Post, wenn Sie nicht weiter wissen. Rückerstattungen sind oft ein mühsamer Prozess. In der Zwischenzeit halten Sie Ihre eigene Position klar. Eine verletzte Eigenschaft – solch ein Vorwurf kann bei Missverständnissen oft der Kopf zerbrechen. Halten Sie sich an die Fakten und verlieren Sie nicht den Überblick, während Sie Lösungen suchen.
