In der komplexen Welt der Zeitarbeit sind viele unklare Bedingungen zu finden – insbesondere, wenn es um Urlaubsansprüche und Minusstunden geht. Die Frage ob ein Zeitarbeiter Urlaub nehmen muss wenn die Zeitarbeitsfirma keinen verfügbaren Einsatz hat, beschäftigt viele. Hier sind einige wesentliche Aspekte die jeder Zeitarbeiter kennen sollte.
Zunächst ist es wichtig zu verstehen, dass die Minusstunden auf einem Zeitkonto nicht dem Zeitarbeiter gehören, wenn die Zeitarbeitsfirma ihm keinen Einsatz anbieten kann. Nach deutschem Recht, speziell unter Paragraph 615 BGB – dieser regelt die Vergütung bei Annahmeverzug – kann der Zeitarbeiter für nicht geleistete Dienste keine Nacharbeit anordnen. Hat die Zeitarbeitsfirma keine Arbeit für den Mitarbeiter hat dieser damit keinen Einfluss auf das Entstehen von Minusstunden. Der Zeitarbeiter hat in dieser Situation Anspruch auf die vereinbarten Stunden.
Aktuelle Gerichte haben erklärt, dass eine Verrechnung von Plusstunden durch den Arbeitgeber nur möglich ist, wenn der Arbeitnehmer in irgendeiner Form Einfluss auf die nicht geleisteten Stunden hatte. Dies ist häufig nicht der Fall. Ist nicht genügend Arbeit vorhanden trägt die Verantwortung die Zeitarbeitsfirma und nicht der Zeitarbeiter. Einige Zeitarbeitsfirmen nutzen jedoch aggressive Taktiken um Zeitarbeiter zu erpressen. Sie versuchen, Urlaubsscheine zur Unterschrift zu bringen - eine Praxis die gegen rechtliche Bestimmungen verstößt.
Zusätzlich haben diese Firmen durch erhaltene Zahlungen von der Bundesagentur für Arbeit bei Einstellungen und Kündigungen eigene finanzielle Rücklagen. Ein weiteres Problem ist – dass eine solche Praxis oft unentdeckt bleibt. Die Kontrolle durch die Bundesagentur für Arbeit ist unzureichend. Auf etwa 18⸴500 Zeitarbeitsfirmen kommen in Brandenburg nur 55 Prüfer.
Wenn eine Zeitarbeitsfirma mit Kündigungen droht weil kein unterschriebener Urlaubsschein vorliegt sollten Arbeitnehmer nicht zögern. Es ist ratsam – die zuständigen Behörden zu informieren. Besondere Aufmerksamkeit ist auf Muster zu richten. Wenn mehrere Zeitarbeiter gleichzeitig Urlaub beantragen und die Einsätze an diesen Tagen geringer sind, kann das ein Anzeichen für illegale Praktiken sein. Nur der Mindestlohn wird oft kontrolliert nicht aber die Umstände der Urlaubsansprüche.
Das Arbeitszeitkonto (AZK) ist ähnlich wie ein Thema, das es zu klären gilt. Zeitarbeiter haben nicht die Pflicht ´ ihre Stunden vom AZK abzubauen ` nur weil kein Einsatz bereitgestellt wird. Eine Zeitarbeitsfirma kann gemäß Tarifvertrag beispielsweise eine Anweisung für zwei Tage pro Monat geben. Aber Vorsicht – dieses Vorgehen sollte immer in Absprache mit dem Zeitarbeiter geschehen.
Letztendlich – Urlaub muss nicht genommen werden, wenn keine Einsätze vorhanden sind. Es bleibt die Entscheidung des Arbeitnehmers ob er Stunden abziehen möchte. Die Frage bleibt jedoch – ist es fare zu erwarten, dass ein Zeitarbeiter dies freiwillig tut, wenn er das Risiko einer Kündigung berücksichtigen muss? Es ist essenziell – informiert zu sein und seine Rechte zu kennen. Arbeitgeber können nicht die Verantwortung für ihre betrieblichen Risiken auf die Arbeitnehmer abwälzen.
