Selbstverständlich Urlaub – Auch beim Minijob?

Welche Rechte hat ein Minijobber auf bezahlten Urlaub und was passiert, wenn der Arbeitgeber diese Rechte nicht respektiert?

Uhr
Ein Minijob, das klingt nach einer einfachen Sache, oder? Aber wie das oft so ist – kommt ebenfalls hier das Thema Urlaub ins Spiel. Urlaubsansprüche, das klingt nach Sonne, Sand und Chill-out! Aber was ist, wenn der Arbeitgeber auf dem Standpunkt steht, dass Urlaub für Minijobber nicht zählt? Panik ausbrechen? Keineswegs! Es gibt tatsächlich Regelungen.

Zuerst einmal muss geklärt werden: Ein Minijobber hat ebendies Anspruch auf bezahlten Urlaub wie jeder andere Arbeitnehmer. Die gesetzliche Regelung lautet: Mindestens 24 Urlaubstage pro Jahr bei einer 6-Tage-Woche. Klingt doch fair! Aber was passiert, wenn ein Arbeitgeber einfach den Urlaub verweigert? Naja, das ist nicht ganz rechtmäßig.

Hier wird es etwas knifflig. Gibt es eine Strafe für die Arbeitgeber, wenn sie den minijobenden Angestellten den Urlaub nicht gewähren? Drumroll, bitte! Die Antwort lautet: Nein, eine strenge Strafe gibt es nicht. "Wie?!" mag der aufmerksame Leser da rufen. Ja, leider gibt es keine direkte Strafe. Aber keine Angst – der Minijobber hat einen zivilrechtlichen Anspruch auf den ihm zustehenden Urlaub. Das bedeutet, wenn der Arbeitgeber sein gesetzliches Pflichtversäumnis nicht anerkennt, kann der Arbeitnehmer klagen. Ja, genau, vor Gericht gehen. Das klingt dramatisch – ist es aber oft nicht. Der Klageweg kann mühsam und nervenaufreibend sein und manchmal denkt man sich: "Ach komm, manchmal ist das Kämpfen einfach nicht wert."

Was man allerdings nicht vergessen sollte: Auch nach dem Ausscheiden aus einem Minijob hat der Arbeitnehmer das Recht, seinen Urlaub zu verlangen. Das heißt, wenn man beim nächsten Grillen mit der Clique über den alten Minijob redet und der Chef nicht auf den Urlaub eingeht, kann man trotzdem noch etwas gegen dieses Missverständnis unternehmen. Daher: lieber mal nachfragen, ob die Urlaubstage vielleicht direkt im Jobvertrag klar geregelt sind. Und falls wirklich etwas schiefgeht ´ gibt es die Möglichkeit ` sein Recht auch beim zuständigen Arbeitsgericht einzufordern.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Minijobber trotz einiger Hürden immer noch die Möglichkeit haben, für ihre Urlaubsrechte zu kämpfen. Manchmal ist es einfach wichtig, sich Gehör zu verschaffen und auch mal laut zu werden um seinen wohlverdienten Urlaub nicht zu verlieren!






Anzeige