Urlaub als Stiefmutter in den Ferien: Was ist erlaubt?

Darf eine Stiefmutter in den Schulferien Urlaub nehmen, auch wenn das Kind bei ihr lebt?

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Natürlich hast du als Stiefmutter das Recht, in den Ferien Urlaub zu nehmen. Wie alle anderen Arbeitnehmer auch – steht dir dieser Anspruch zu. Es liegt in der Verantwortung des Unternehmens den Urlaub gerecht unter den Mitarbeitern zu verteilen. Wenn bereits viele Kollegen zur gleichen Zeit Urlaub beantragen, kann es zu Konflikten kommen. In solchen Fällen müssen die Prioritäten gesetzt werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob du leibliche Kinder hast oder nicht – jeder hat das Recht auf Erholung.

Essenziell bleibt rechtzeitig Urlaub einzureichen und mit deinen Mitarbeitern abzustimmen, zu diesem Zweck es zu keinen Überschneidungen kommt. Schulpflichtige Kinder könnten ein Grund sein warum du besonders in den Schulferien Urlaub nehmen möchtest. Das Kind muss ja ebenfalls betreut werden. Dein Status als Stiefmutter sollte dabei keine Rolle spielen. Letztendlich geht es darum – dass du dich erholen kannst und dein Kind gut versorgt ist.

Es ist verständlich, dass die Planung von Urlaub in einem Team herausfordernd sein kann, besonders wenn viele gleichzeitig freinehmen möchten. Wenn deine Urlaubsanträge abgelehnt werden sollten versuche flexibel zu sein und den Urlaub zu verschieben. Konflikte lassen sich oft durch gute Kommunikation lösen. Denke daran · dass Familienplanung nicht nur bei leiblichen Kindern eine Rolle spielt · allerdings auch bei Stiefkindern. Jeder hat das Recht auf Erholung und Auszeit – auch du als Stiefmutter in den Ferien.






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