Nebenkostenabrechnung auf der Prüfstand: Hohe Nachzahlungen zum Mieten, sind sie berechtigt?
Welche Möglichkeiten gibt es, um eine Nebenkostenabrechnung anzufechten?
Die Nebenkostenabrechnung kann für Mieter oft ein großes Rätsel sein. Ein Beispiel zeigt – ebenso wie schnell sich eine vermeintliche Nachzahlung von 500 💶 aufgrund eines hohen Wasserverbrauchs ansammeln kann. Der Mieter berichtete von über 750 Euro für Wasser und Abwasser und ebenfalls 605 Euro für Heizung. Unglaublich – könnte man meinen. Doch was sind die Hintergründe dieser hohen Kosten?
Man könnte fast meinen die Abrechnung sei nicht korrekt. Der erste Hinweis darauf ist die Nutzerwechselgebühr. Diese ist häufig umstritten. In der Regel sind solche Gebühren Verwaltungskosten die der Vermieter auszulegen hat. Hier könnte ein Fehler durch den Vermieter vorliegen. Es wäre ratsam - auch in Anbetracht des Urteils des Bundesgerichtshofs vom 14․11.2007 - diese Gebühr zu beanstanden. Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind in diesem Punkt klar.
Zudem lässt der Wasserverbrauch Fragen aufkommen. Im Durchschnitt verbraucht eine Person rund 30 bis 35 cbm Wasser pro Jahr. Für zwei Personen wären das maximal 70 cbm. Wie kam es nun zu einem Verbrauch von 133 cbm? Hier könnte die Ablesung der Wasserzähler entscheidend sein. Stellt man sicher ´ dass die Zähler auch korrekt abgelesen wurden ` ermöglicht das eine fundierte Einsicht in den tatsächlichen Verbrauch. Hast du daran gedacht die Ablesedaten der vorherigen Jahre zu prüfen? Ein häufiger Fehler ist es ungenau zu sein oder sich nicht genügend zu informieren bevor eine Nachzahlung gefordert wird.
Ein überhöhter Verbrauch könnte außerdem darauf hinweisen, dass möglicherweise zusätzliche Wasserentnahmen durch Dritte erfolgt sind. Das passiert oft in Mehrfamilienhäusern. Ein Ableseprotokoll ´ das die Ablesungen dokumentiert ` kann hier Klarheit schaffen. Unbedingt notwendig ist auch – die zuständige Wasserstelle zu konsultieren. Diese kann dir helfen; die genauen Preise pro kubischer Meter Wasser zu ermitteln und dadurch eine Vergleichbarkeit der Kosten zu schaffen.
In jedem Fall ist es klug diese Abrechnung anzufechten. Dabei gilt: Eine Nachzahlung muss nicht geleistet werden, bis alle Punkte geklärt sind. Mit einer guten Dokumentation deiner eigenen Beobachtungen und relevanten Daten - - wie dem Ableseprotokoll oder Informationen des Wasserwerks - - kann man seine Chancen optimieren.
Erst recht in finanziell stressigen Zeiten ist es wichtig sich mit den eigenen Rechten und Möglichkeiten vertraut zu machen. Bleibe aufmerksam - - vor allem im Umgang mit Nebenkostenabrechnungen.
Man könnte fast meinen die Abrechnung sei nicht korrekt. Der erste Hinweis darauf ist die Nutzerwechselgebühr. Diese ist häufig umstritten. In der Regel sind solche Gebühren Verwaltungskosten die der Vermieter auszulegen hat. Hier könnte ein Fehler durch den Vermieter vorliegen. Es wäre ratsam - auch in Anbetracht des Urteils des Bundesgerichtshofs vom 14․11.2007 - diese Gebühr zu beanstanden. Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind in diesem Punkt klar.
Zudem lässt der Wasserverbrauch Fragen aufkommen. Im Durchschnitt verbraucht eine Person rund 30 bis 35 cbm Wasser pro Jahr. Für zwei Personen wären das maximal 70 cbm. Wie kam es nun zu einem Verbrauch von 133 cbm? Hier könnte die Ablesung der Wasserzähler entscheidend sein. Stellt man sicher ´ dass die Zähler auch korrekt abgelesen wurden ` ermöglicht das eine fundierte Einsicht in den tatsächlichen Verbrauch. Hast du daran gedacht die Ablesedaten der vorherigen Jahre zu prüfen? Ein häufiger Fehler ist es ungenau zu sein oder sich nicht genügend zu informieren bevor eine Nachzahlung gefordert wird.
Ein überhöhter Verbrauch könnte außerdem darauf hinweisen, dass möglicherweise zusätzliche Wasserentnahmen durch Dritte erfolgt sind. Das passiert oft in Mehrfamilienhäusern. Ein Ableseprotokoll ´ das die Ablesungen dokumentiert ` kann hier Klarheit schaffen. Unbedingt notwendig ist auch – die zuständige Wasserstelle zu konsultieren. Diese kann dir helfen; die genauen Preise pro kubischer Meter Wasser zu ermitteln und dadurch eine Vergleichbarkeit der Kosten zu schaffen.
In jedem Fall ist es klug diese Abrechnung anzufechten. Dabei gilt: Eine Nachzahlung muss nicht geleistet werden, bis alle Punkte geklärt sind. Mit einer guten Dokumentation deiner eigenen Beobachtungen und relevanten Daten - - wie dem Ableseprotokoll oder Informationen des Wasserwerks - - kann man seine Chancen optimieren.
Erst recht in finanziell stressigen Zeiten ist es wichtig sich mit den eigenen Rechten und Möglichkeiten vertraut zu machen. Bleibe aufmerksam - - vor allem im Umgang mit Nebenkostenabrechnungen.
