Ist der Urlaubsanspruch auch bei Teilzeitbeschäftigten gleich?
Wie wird die Anzahl der Urlaubstage und -stunden bei Teilzeitarbeitern berechnet?
In der heutigen Arbeitswelt ist es wichtig, sich über die eigenen Rechte im Klaren zu sein. Besonders Arbeitnehmer die in Teilzeit arbeiten fragen sich oft ebenso wie viele Urlaubstage ihnen zustehen. Der Fall von Lukas ´ der an zwei Tagen pro Woche einen Minijob ausübt ` verdeutlicht dies. Bei einer 5-Tage-Woche und 30 Tagen Urlaub im Jahr stellt sich die Frage: Wieviele Stunden werden pro Urlaubstag berechnet?
Laut Bundesurlaubsgesetz muss der Urlaubstag dem entsprechen was unterm Strich hätte gearbeitet werden müssen. Wenn, angenommen Lukas an seinen Arbeitstagen jeweils fünf Stunden tätig ist werden ebenfalls die Urlaubstage mit je fünf Stunden vergütet. Dieser Grundsatz gilt für alle Arbeitnehmer. Es ist gleichgültig wie viele Stunden pro Tag gearbeitet werden.
Die Berechnung ist jedoch nicht so einfach wie es auf den ersten Blick scheint. Eine wichtige Regel besagt – dass der Durchschnitt der letzten 13 Wochen zur Ermittlung des Urlaubsentgelts herangezogen wird. Unterschiede in der Arbeitszeit können eine komplexe Berechnung zur Folge haben. Dem Arbeitgeber sei es dadurch nicht gestattet einen fiktiven Durchschnitt zu verwenden. Er muss sich an den tatsächlich geleisteten Stunden orientieren.
Ein Beispiel verdeutlicht die Situation. Nehmen wir an – dass Lukas an zwei Wochentagen arbeitet. Um seinen Urlaubsanspruch zu berechnen, erfolgt folgende Rechnung: Die Anzahl der Arbeitstage pro Woche wird mit den gesetzlichen Urlaubstagen (24) multipliziert. Zudem teilt man dies durch die Anzahl der Wochentage (6). Das Ergebnis: Lukas hat Anspruch auf mindestens acht Urlaubstage pro Jahr. Dies ist ein fester Grundsatz des Arbeitsrechts und betrifft nicht nur Vollzeit- sondern auch Teilzeitkräfte.
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Gleichbehandlung aller Angestellten. Es gibt keine Sonderregelungen – die nur für Vollzeitmitarbeiter gelten. Das bedeutet ´ jeder Urlaubstag muss den gleichen Wert haben ` egal wie viele Stunden pro Tag gearbeitet werden. In Anbetracht aktueller Statistiken zeigt sich: Dass immer weiterhin Menschen in Teilzeit arbeiten. Die Frage nach dem Urlaubsanspruch gewinnt deshalb zunehmend an Bedeutung.
Fazit: Jeder Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, seinen Mitarbeitern den gesetzlichen Urlaubsanspruch zu gewähren — seien es Vollzeit- oder Teilzeitkräfte. Ein Urlaubstag ist immer genauso viel mit viel wert — er sollte nie als weniger wichtig betrachtet werden, egal ob der Mitarbeiter 40 Stunden oder nur 20 Stunden pro Woche arbeitet. Der Wert eines Urlaubstags wird von der tatsächlich geleisteten Arbeitszeit abgeleitet und diese Berechnung sollte für alle Arbeitnehmer transparent und nachvollziehbar sein.
Laut Bundesurlaubsgesetz muss der Urlaubstag dem entsprechen was unterm Strich hätte gearbeitet werden müssen. Wenn, angenommen Lukas an seinen Arbeitstagen jeweils fünf Stunden tätig ist werden ebenfalls die Urlaubstage mit je fünf Stunden vergütet. Dieser Grundsatz gilt für alle Arbeitnehmer. Es ist gleichgültig wie viele Stunden pro Tag gearbeitet werden.
Die Berechnung ist jedoch nicht so einfach wie es auf den ersten Blick scheint. Eine wichtige Regel besagt – dass der Durchschnitt der letzten 13 Wochen zur Ermittlung des Urlaubsentgelts herangezogen wird. Unterschiede in der Arbeitszeit können eine komplexe Berechnung zur Folge haben. Dem Arbeitgeber sei es dadurch nicht gestattet einen fiktiven Durchschnitt zu verwenden. Er muss sich an den tatsächlich geleisteten Stunden orientieren.
Ein Beispiel verdeutlicht die Situation. Nehmen wir an – dass Lukas an zwei Wochentagen arbeitet. Um seinen Urlaubsanspruch zu berechnen, erfolgt folgende Rechnung: Die Anzahl der Arbeitstage pro Woche wird mit den gesetzlichen Urlaubstagen (24) multipliziert. Zudem teilt man dies durch die Anzahl der Wochentage (6). Das Ergebnis: Lukas hat Anspruch auf mindestens acht Urlaubstage pro Jahr. Dies ist ein fester Grundsatz des Arbeitsrechts und betrifft nicht nur Vollzeit- sondern auch Teilzeitkräfte.
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Gleichbehandlung aller Angestellten. Es gibt keine Sonderregelungen – die nur für Vollzeitmitarbeiter gelten. Das bedeutet ´ jeder Urlaubstag muss den gleichen Wert haben ` egal wie viele Stunden pro Tag gearbeitet werden. In Anbetracht aktueller Statistiken zeigt sich: Dass immer weiterhin Menschen in Teilzeit arbeiten. Die Frage nach dem Urlaubsanspruch gewinnt deshalb zunehmend an Bedeutung.
Fazit: Jeder Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, seinen Mitarbeitern den gesetzlichen Urlaubsanspruch zu gewähren — seien es Vollzeit- oder Teilzeitkräfte. Ein Urlaubstag ist immer genauso viel mit viel wert — er sollte nie als weniger wichtig betrachtet werden, egal ob der Mitarbeiter 40 Stunden oder nur 20 Stunden pro Woche arbeitet. Der Wert eines Urlaubstags wird von der tatsächlich geleisteten Arbeitszeit abgeleitet und diese Berechnung sollte für alle Arbeitnehmer transparent und nachvollziehbar sein.