Schimmel in der Wohnung: Das Recht auf fristlosen Auszug?

Welche rechtlichen Schritte können Mieter bei gesundheitlichen Problemen durch Schimmel unternehmen?

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Schimmel ist für viele ein häufiges Problem in Mietwohnungen. Besonders alarmierend wird das Thema wenn gesundheitliche Risiken ins Spiel kommen. Ein aktuelles Beispiel ist eine schwangere Frau die in eine neu gestrichene Wohnung zog. Kurz nach dem Einzug entdeckte sie Schimmel im Badezimmer und über der Balkontür. Ihre Vermieterin wies sämtliche Schuld von sich und sprach von unzulänglichem Lüften. Doch die Mieterin war überzeugt von ihrer Sorgfalt - sie lüftete und heizte genügend.

Bei einer solchen Situation ist genaues Vorgehen gefragt. Um die Probleme mit der Vermieterin besser zu verstehen sollten Mieter einige rechtliche Grundlagen kennen. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt in § 569 Abs.1 die Möglichkeit zur fristlosen Kündigung bei Gesundheitsgefährdung. Dies stellt jedoch eine hohe Hürde dar. Eine einfache Schwangerschaft reicht nicht aus allerdings müsste durch eine Schimmelallergie oder ähnliche nachgewiesene gesundheitliche Beeinträchtigung untermauert werden.

Hier stoppt der Gedanke nicht. Selbst wenn kein ärztliches Gutachten vorliegt gibt es noch Optionen. Mietern kann geraten werden die Miete zu mindern - ein Weg um Druck auf die Vermieterin auszuüben. Viele Mieter sind jedoch unsicher und rechtlich unerfahren. Daher ist es klug – sich rechtzeitig an den Mieterverein zu wenden. Eine Beratung vom Experten kann enorm helfen und Missverständnisse klären. Wichtig ist die Dokumentation. Mängel sollten schriftlich aufgeführt und Fristen gesetzt werden. Gegen die Vermieterin könnte im Extremfall eine fristlose Kündigung durchgesetzt werden, wenn sie sich der Mängelbeseitigung verweigert.

Doch was passiert, wenn der Schimmel nachweislich gesundheitsschädlich ist? Dann wird es kritisch. Das Mieterrecht schützt Mieter freilich ist die Beweisführung entscheidend. Ein ärztliches Gutachten kann hier den entscheidenden Unterschied machen. Dabei ist es wichtig – Fakten zu liefern. „Schwarzer Schimmel kann einfach nicht gesund sein,“ mag verständlich sein, jedoch reicht diese Aussage juristisch oft nicht.

Eine andere Möglichkeit wäre Alternativen zum Auszug zu prüfen. Wenn die Gesundheit ernsthaft gefährdet ist, kann eine Mietminderung den verantwortlichen Schritt darstellen. Schließlich reagiert der Vermieter oft erst, wenn finanzielle Einbußen drohen. Konflikte im Mietverhältnis sind nicht ungewöhnlich. Unerfreuliche Mieterlebnisse könnten sogar zu Schmerzensgeldansprüchen führen, falls nach einer Beeinträchtigung des Wohlbefindens aufgrund des Schimmels Ansprüche bestehen.

Zusammenfassend sollten Mieter Wohnungsmängel systematisch angehen. Klare Kommunikation und rechtzeitige Dokumentation sind entscheidend. Bei gesundheitlichen Beeinflussungen ist die Unterstützung durch Fachleute und Anwälte essenziell. Mieterkollektiv kann ebenfalls eine unbekannte Stärke sein. Letztlich ist das Ziel – ein gesundes und sicheres Zuhause zu schaffen.






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