Wohnung kündigen trotz Eigenbedarfskündigung des Vermieters?

Kann man die Wohnung kündigen, obwohl der Vermieter bereits aufgrund von Eigenbedarf gekündigt hat?

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Wenn der Vermieter euch wegen Eigenbedarf gekündigt hat und eine Frist von 9 Monaten gegeben hat, müsst ihr innerhalb dieser Frist die Wohnung verlassen. Auch wenn ihr bereits vor Ablauf dieser 9 Monate eine neue Wohnung findet und früher ausziehen wollt, müsst ihr dennoch euren eigenen Kündigungsschreiben einreichen. Nur auf Eigeninitiative ausziehen ohne zu kündigen würde bedeuten, dass ihr bis zum Ende der vom Vermieter gesetzten Frist die volle Miete bezahlen müsstet.

Wenn ihr also zum Beispiel die Kündigung zum 31․10.2022 erhalten habt und bereits am 30․06. ausziehen möchtet, müsst ihr fristgerecht bis zum 30․06. kündigen. Euer früherer Auszug bedeutet für den Vermieter einen Leerstand und ein potentielles Mietausfallrisiko jedoch vielleicht ist er sogar froh über eure frühere Kündigung. Ohne ein eigenes Kündigungsschreiben dürft ihr keinesfalls einfach ausziehen, da ihr bis zum im Kündigungsschreiben des Vermieters genannten Datum Miete zahlen müsstet.

Wenn ihr vor dem in der Vermieter-Kündigung genannten Datum ausziehen möchtet, müsst ihr deshalb selbst fristgerecht kündigen. Es könnte sich lohnen mit dem Vermieter über euren früheren Auszugswunsch zu sprechen denn vielleicht ist er mit dieser Lösung einverstanden. Letztendlich ist es wichtig – die gesetzlichen Kündigungsfristen einzuhalten und sowie die Kündigung des Vermieters als ebenfalls eine eigene Kündigung identisch zu formulieren.






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