Mängel in der Wohnung: Rechte und Pflichten von Mietern und Vermietern

Wie oft darf man als Mieter wegen Mängeln in der Wohnung den Vermieter anrufen und ist es rechtens, dass die Vermieterin sich weigert, einen Handwerker zu schicken?

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Als Mieter hat man das Recht, den Vermieter bei Mängeln in der Wohnung zu informieren und die Behebung der Mängel zu verlangen. Dies betrifft insbesondere wichtige Funktionen der Wohnung wie Heizung und Wasserversorgung. Wenn diese nicht ordnungsgemäß funktionieren ist es das Recht und sogar die Pflicht des Mieters, den Vermieter zu informieren. Die Vermieterin ist in diesem Fall dazu verpflichtet ´ einen Handwerker zu beauftragen ` um die Mängel zu beheben.

In dem vorliegenden Fall hat die Vermieterin klar Probleme damit die Mängel in angemessener Weise zu beheben. Sie reagiert gereizt und scheint eine Verantwortung von sich weisen zu wollen. Das Verhalten der Vermieterin ist nicht gerechtfertigt, da es die Pflicht des Vermieters ist die ordnungsgemäße Nutzung der Wohnung zu gewährleisten.

Der Mieter hat in dieser Situation das Recht sich so oft beim Vermieter zu melden ebenso wie es notwendig ist um die Mängel zu beheben. Falls die Vermieterin sich weigert einen Handwerker zu schicken oder die Mängel zu beheben hat der Mieter das Recht, mit fachkundigen Personen wie dem Mieterbund oder dem Mieterschutzbund zu sprechen um das weitere Vorgehen zu klären. In vielen Fällen kann dies zu Mietkürzungen führen wenn der Vermieter seinen Pflichten nicht nachkommt.

Im konkreten Fall des Textes ist es bedauerlich: Dass die Vermieterin sich gegen die Instandsetzung der Mängel wehrt. Die Mieterin sollte sich nicht davon abhalten lassen die Vermieterin weiterhin über die Mängel zu informieren und auf die Behebung zu bestehen. Es könnte ebenfalls sinnvoll sein sich rechtlichen Rat bei den entsprechenden Verbänden zu holen um die eigenen Rechte als Mieter zu vertreten. Essenziell bleibt: Dass die Vermieterin ihrer Pflicht nachkommt die Mängel zu beseitigen, zu diesem Zweck die Wohnung ordnungsgemäß genutzt werden kann.

Zusätzlich zu den genannten Möglichkeiten kann der Mieter auch prüfen, ob im Mietvertrag eine Kleinpauschale für Reparaturen vorgesehen ist. In vielen Fällen müssen Mieter bis zu einem bestimmten Betrag pro Jahr für Handwerkerleistungen selber zahlen. Dennoch bleibt die grundlegende Verantwortung für die Instandsetzung von Heizung, Wasser und anderen wichtigen Funktionen der Wohnung beim Vermieter.

Insgesamt ist das Verhalten der Vermieterin im Text nicht gerechtfertigt und der Mieter sollte seine Rechte wahrnehmen um die Behebung der Mängel zu gewährleisten. Der Mieterschutzbund oder der Mieterbund können in dieser Situation wertvolle Hilfestellung geben um die Situation zu klären und die Rechte des Mieters zu verteidigen.






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