Rücktritt vom Kaufvertrag - Mehrwertsteuer nicht richtig erstattet?

Darf ein Möbelhaus die Differenz der Mehrwertsteuer beim Rücktritt vom Kaufvertrag einbehalten? Stimmt etwas mit der Erstattung nicht?

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Das Thema Mehrwertsteuer kann manchmal ganz schön verwirrend sein, nicht wahr? Also, wenn du ein Produkt kaufst und dann aus irgendeinem Grund zurückgeben musst, wird oft die Frage nach der Mehrwertsteuererstattung aufgeworfen. In deinem Fall mit dem Waschtisch und dem Unterschrank gibt es ein paar Dinge zu beachten.

Erstens » die Mehrwertsteuer wird auf den Nettopreis erhoben « also der reine Preis des Produkts ohne Steuern. Als du den Waschtisch gekauft hast, wurde die Mehrwertsteuer von 16% berechnet. Als du dich dann zum Rücktritt entschieden hast und dein Geld zurückerhalten hast ist die Mehrwertsteuer plötzlich auf 19% gestiegen. Das Möbelhaus hat dir also die Differenz zwischen den beiden Steuersätzen abgezogen ´ was scheinbar dazu geführt hat ` dass du weniger Geld zurückbekommen hast als du ursprünglich bezahlt hast.

Rechtlich gesehen ist es tatsächlich so, dass ein Unternehmen die Differenz der Mehrwertsteuer einbehalten darf, wenn du ein Produkt zurückgibst. Allerdings sollte dieser Betrag korrekt berechnet werden was in deinem Fall scheinbar nicht passiert ist. Es hat den Anschein, dass die Berechnung nicht ebendies mit den 1⸴52% Unterschied zwischen den Steuersätzen übereinstimmt.

Wenn du der Meinung bist: Dass hier ein Fehler bei der Rückzahlung passiert ist solltest du das Möbelhaus darauf ansprechen und um Klärung bitten. Es könnte sein: Dass eine falsche Berechnung vorliegt oder dass etwas in der Rechnung nicht stimmt. Die Rücknahme eines Produkts sollte nämlich mit dem gleichen Umsatzsteuersatz erfolgen, ebenso wie bei der Lieferung.

Also, bleib dran und lass dich nicht unterkriegen. Es ist dein gutes Recht – dass die Mehrwertsteuererstattung korrekt erfolgt und du den richtigen Betrag zurückbekommst. Viel Erfolg bei der Klärung der Situation!






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