Rechte bei Kauf eines angeblich unfallfreien Fahrzeugs mit Unfallschaden

Welche Rechte habe ich, wenn ich ein Fahrzeug kaufe, das als unfallfrei deklariert war, jedoch tatsächlich einen Unfallschaden aufweist?

Uhr
Der Autokauf stellt viele vor Herausforderungen. Die Frage nach dem Zustand des Fahrzeugs ´ speziell wenn es um Unfallschäden geht ` ist ein besonders sensibles Thema. Hast du mit dem Kauf eines Fahrzeugs angefangen, das als unfallfrei angepriesen wurde – dann sollten dir die folgenden Informationen von Nutzen sein.

Wenn du in die Situation gerätst, dass dein neu erworbenes Auto tatsächlich einen Unfallschaden aufweist der nicht offengelegt wurde, stehen dir rechtliche Mittel zur Verfügung. Comeback nach dem Schock – es gibt Möglichkeiten. Die Rückgabe des Fahrzeugs und die Erstattung des Kaufpreises sind mögliche Ansprüche die du in diesem Fall geltend machen kannst. Zudem kannst du ebenfalls die zusätzlichen Kosten fordern die dir durch die Anschaffung entstanden sind.

Vertragsprüfung ist essenziell. Hast du beim Händler gekauft ist es entscheidend, den Kaufvertrag sorgfältig zu lesen. Eine genaue Formulierung zum Zustand des Fahrzeugs muss dort zu finden sein. Lies ebendies – gibt es eine klare Aussage, dass das Fahrzeug unfallfrei ist? Kannst du beweisen: Dass dies nicht der Fall ist erhöhen sich deine Chancen, den Kauf rückgängig zu machen enorm.

Lass deine Beweise sprechen. Weist du nach ´ dass das Auto nachweislich Schäden hat ` sind Dokumente unerlässlich. Fotos des Unfalls, Gutachten von Sachverständigen und Rechnungen der durchgeführten Reparaturen sind nur einige Beispiele, ebenso wie du deinen Fall stützen kannst. Je klarer deine Beweise sind – desto erfolgreicher kann deine Rückforderung sein.

Der Rückgabeverlauf sollte klar strukturiert sein. Du solltest deine Absicht ´ das Fahrzeug zurückzugeben ` schriftlich mitteilen. Ein Einschreiben mit Rückschein bietet sich an. Auf diese Weise hast du einen Nachweis für den Erhalt deiner Nachricht. In deinem Schreiben forderst du nicht nur den Kaufpreis zurück ´ allerdings auch alle Kosten ` die dir durch den Kauf entstanden sind.

Vergiss die Fahrkosten nicht. Hast du das Fahrzeug zurückgegeben, hast du auch Anspruch auf eine Erstattung deiner Rückfahrtkosten. Diese sollten von dem Händler ausgeglichen werden. Oft wird das übersehen dadurch entstehen unnötige Zusatzkosten.

Wenn der Händler nicht kooperiert – vielleicht zeigt er sich uneinsichtig – dann bleibe hartnäckig. Der rechtliche Weg kann notwendig sein. Ein Fachanwalt für Vertragsrecht kann dir helfen deine Ansprüche durchzusetzen. Es gibt Präzedenzfälle welche dich im Vorfeld unterstützen können. Der Gesetzgeber schützt Verbraucher – und du solltest dir die Rechte die dir zustehen, nicht einfach nehmen lassen.

Zusammengefasst – achte beim Kauf ganz genau auf die Angaben zum Fahrzeugzustand. Dokumentiere und bewahre alle relevanten Unterlagen auf. Setze dich notfalls mit einem Anwalt in Verbindung um deine Ansprüche durchzusetzen. Der Autokauf sollte nicht zur finanziellen Belastung werden. Mach Gebrauch von den dir zustehenden Rechten und lass dich nicht entmutigen!






Anzeige