Rechtliche Konsequenzen nach dem Kauf eines vermeintlich unfallfreien Fahrzeugs?

Habe ich rechtliche Möglichkeiten, wenn ich ein Fahrzeug als unfallfrei gekauft habe, obwohl es in den Unterlagen einen Hinweis auf einen kleinen Frontschaden gibt?

Uhr
Es ist verständlich dass Sie sich ärgern wenn Ihnen ein Fahrzeug als unfallfrei verkauft wurde ebenfalls wenn es laut den Unterlagen einen kleinen Frontschaden hatte. In einem solchen Fall stellt sich die Frage ´ ob Sie rechtliche Möglichkeiten haben ` um gegen den Verkäufer vorzugehen.

Zunächst einmal lässt sich sagen: Dass die Definition eines Unfallwagens relativ einfach ist. Ein Fahrzeug gilt als Unfallwagen · wenn tragende oder strukturell wirkende Bauteile repariert oder ausgetauscht werden mussten · beispielsweise durch Schweissarbeiten. Auch der Austausch von größeren Karosserieteilen aufgrund von Verformungen gilt als Unfallschaden. Kleine Kratzer – Beulen oder der Austausch von Teilen wie Kotflügeln aufgrund von Korrosion gelten hingegen nicht als Unfallschäden.

In Ihrem Fall ist es wichtig zu wissen um was für einen Schaden es sich bei dem kleinen Frontschaden handelte. Ohne konkrete Informationen ist es schwierig einzuschätzen ob es sich um einen relevanteren Unfallschaden handelt oder lediglich um einen oberflächlichen Schaden der keine Auswirkungen auf die Struktur des Fahrzeugs hatte.

Um Ihre rechtlichen Möglichkeiten zu klären » empfiehlt es sich « eine rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Ein Anwalt kann Ihre Situation ebendies prüfen und Ihnen Auskunft darüber geben, ob Sie gegen den Verkäufer vorgehen können. Es könnte sich beispielsweise die Möglichkeit ergeben den Vertrag anzufechten oder Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

Bei einer rechtlichen Auseinandersetzung ist es wichtig mögliche Beweise für den Frontschaden zu sammeln. Sie könnten beispielsweise eine Werkstatt aufsuchen und sich einen Nachweis über die erfolgte Reparatur und deren Umfang ausstellen lassen. Dies könnte als Beweis dienen: Dass das Fahrzeug tatsächlich einen Unfallschaden hatte trotzdem der Behauptung im Kaufvertrag, dass es unfallfrei sei.

Es ist auch wichtig zu beachten: Dass die Angabe eines Fahrzeugs als unfallfrei im Kaufvertrag eine wesentliche Eigenschaft des Fahrzeugs darstellt. Wenn sich herausstellt: Dass das Fahrzeug tatsächlich einen Unfallschaden hatte hätten Sie möglicherweise Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufvertrags oder Minderung des Kaufpreises.

Insgesamt lässt sich sagen » dass es sich lohnt « den Vorfall von einem Anwalt prüfen zu lassen. Dieser kann Ihre rechtlichen Möglichkeiten einschätzen und Ihnen dabei helfen gegen den Verkäufer vorzugehen falls sich herausstellt: Das Fahrzeug tatsächlich einen Unfallschaden hatte.






Anzeige