Wem gehört das Auto? - Ein Blick auf die juristischen Begriffe und Unterschiede

Wer ist eigentlich der rechtliche Besitzer eines Autos und wer hat das Eigentumsrecht daran?

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Die Frage wem ein Auto gehört ist oft nicht so einfach zu beantworten da es verschiedene rechtliche Begriffe gibt die unterschiedliche Aspekte des Autobesitzes beschreiben. Im deutschen Recht gelten der Käufer und der Eigentümer als zwei separate Personen. Der Käufer ist die Person die im Kaufvertrag des Autos genannt wird während der Eigentümer derjenige ist dem das Auto tatsächlich übereignet wurde.

Im Alltag wird oft davon ausgegangen, dass derjenige der im Kaufvertrag steht, ebenfalls der rechtmäßige Eigentümer des Autos ist. Dies ist jedoch nicht immer der Fall und sollte nicht mit dem Begriff des Besitzers verwechselt werden. Der Besitzer ist die Person die das Auto tatsächlich nutzt und über es verfügt, exemplarisch durch den Besitz des Fahrzeugscheins und der Schlüssel. Der Besitzer kann also vom Käufer abweichen.

Des Weiteren gibt es den Halter des Autos der in den KFZ-Papieren eingetragen ist. Der Halter ist für das Fahrzeug verantwortlich und muss zum Beispiel die KFZ-Steuer bezahlen. Er kann auch entscheiden ´ wem er das Auto als Besitz überlässt ` vorausgesetzt der Eigentümer dies erlaubt.

Weitere Begriffe » die oft verwendet werden « sind der Versicherungsnehmer und der Fahrer. Der Versicherungsnehmer ist derjenige der den Vertrag für die Haftpflichtversicherung des Autos abgeschlossen hat. Der Fahrer ist die Person die das Auto im konkreten Fall tatsächlich fährt und für Verstöße gegen Verkehrsvorschriften haftbar ist.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Käufer als rechtmäßiger Eigentümer im Kaufvertrag genannt wird, während der Besitzer die tatsächliche Nutzung und Verfügungsgewalt über das Auto hat. Der Halter ist für das Fahrzeug verantwortlich und der Versicherungsnehmer ist Vertragspartner der Versicherung. Es ist wichtig ´ diese Unterscheidungen zu kennen ` um bei rechtlichen Fragen oder Streitigkeiten den richtigen Ansprechpartner zu haben.

Es ist auch interessant anzumerken: Dass die Regelungen zum Autobesitz in anderen Ländern möglicherweise anders sind. In der Schweiz zum Beispiel gehört das Auto demjenigen, auf den es zugelassen ist. Es gibt auch Besonderheiten wie den Code im Schweizer Fahrzeugausweis der auf eine Leasingfirma als Eigentümer hinweisen kann und den Weiterverkauf des Fahrzeugs ohne schriftliche Erlaubnis der Leasingfirma untersagt.

Herauskristalisiert hat sich: der Autobesitz ein komplexes Thema ist und verschiedene rechtliche Aspekte umfasst. Um sicher zu gehen wer das tatsächliche Eigentumsrecht an einem Auto hat sollte immer ein Blick in den Kaufvertrag und die entsprechenden juristischen Begriffe geworfen werden.






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