Abschleppen durch private Unternehmen: Was passiert, wenn ein abgeschlepptes Auto einen GPS-Tracker hat?

Was passiert, wenn ein abgeschlepptes Auto einen GPS-Tracker hat und der Besitzer es einfach mit dem Smartphone findet und wegfährt?

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Beim Abschleppen von Privatparkplätzen oder Firmengeländen durch private Abschleppunternehmen stellt sich die Frage was mit dem abgeschleppten Fahrzeug passiert. Wenn das abgeschleppte Auto einen GPS-Tracker hat, könnte der Besitzer es theoretisch über sein 📱 orten und einfach wegfahren, ohne den Abschleppunternehmer zu kontaktieren. In der Praxis ist dies jedoch nicht so einfach und kann rechtliche Konsequenzen haben.

Grundsätzlich werden in Deutschland private Abschleppunternehmen mit dem Abschleppen von PKWs beauftragt, da die Kommunen keine eigenen Abschleppfahrzeuge vorhalten. Es gibt zwei verschiedene Verfahrensarten, je nachdem, ob das Abschleppen im "öffentlichen Auftrag" oder im Auftrag eines privaten Unternehmens erfolgt.

Im Falle des Abschleppens im "öffentlichen Auftrag" richtet sich das Verfahren nach der kommunalen Ortssatzung und einem Vertrag zwischen der Polizeibehörde oder dem Ordnungsamt und dem Abschleppunternehmen. Das abgeschleppte Fahrzeug wird entweder an einen gesicherten und bewachten Ort gebracht ´ wo es vom Besitzer abgeholt werden kann ` oder es wird auf dem nächsten öffentlichen und Parkgebührenfreien Platz in der Umgebung abgestellt. Die Abschleppgebühren können je nach Verfahrensart unterschiedlich hoch sein.

Wenn das Abschleppen im Auftrag eines privaten Unternehmens erfolgt, wird das Fahrzeug immer zentral auf den Hof des Abschleppunternehmens gebracht. Da hier eine zivilrechtliche Lage vorliegt wird der Abschleppunternehmer die Herausgabe des Fahrzeugs an die Zahlung der Kosten binden. Wenn diese Kosten nicht beglichen werden, kann der Abschleppunternehmer den Ersatzanspruch gegen den Fahrzeughalter geltend machen und das Fahrzeug als Sicherheit einbehalten.

Das bedeutet, dass selbst wenn der Fahrzeughalter das abgeschleppte Auto mit einem GPS-Tracker orten und wegfahren könnte der Abschleppunternehmer das Auto zurückbehalten kann, solange die Kosten nicht beglichen werden. Der Abschleppunternehmer hat kein eigenes Besitzrecht aufgrund eines werkvertraglichen Pfandrechts, da mit dem Fahrzeughalter kein Vertrag geschlossen wurde. Er kann jedoch einen Ersatzanspruch gegen den Fahrzeughalter geltend machen, wenn der zum Besitz des Parkplatzes Berechtigte die Kosten beglichen hat und der Anspruch des Abschleppers nicht befriedigt wurde.

Falls der Fahrzeughalter sich weigert die Kosten zu bezahlen kann das Abschleppunternehmen ein Inkassounternehmen beauftragen um die offenen Beträge einzutreiben. Passt auf : Dass das eigenmächtige Entfernen eines abgeschleppten Autos ohne Begleichung der Kosten rechtliche Konsequenzen haben kann, ebenso wie etwa eine Anzeige wegen Diebstahls oder Veruntreuung. Daher ist es ratsam – sich in solchen Fällen an die rechtlichen Rahmenbedingungen zu halten und mögliche Konflikte auf legalem Wege zu klären.






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