Abschleppen durch private Unternehmen: Was passiert, wenn ein abgeschlepptes Auto einen GPS-Tracker hat?

Was sind die rechtlichen Konsequenzen, wenn ein Fahrzeug mit GPS-Tracker eigenmächtig nach dem Abschleppen entfernt wird?

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In Deutschland sorgt das Abschleppen durch private Unternehmen immer wieder für Verwirrung. Das gilt besonders, wenn es um Fahrzeuge mit GPS-Trackern geht. Was könnte passieren, wenn der Besitzer ein solches Fahrzeug nach dem Abschleppen einfach mit seinem Smartphone findet und wegfährt? Diese Frage birgt viele rechtliche Implikationen die unbedingt berücksichtigt werden sollten.

Zunächst muss festgestellt werden: Dass das Abschleppen reguläre Abläufe hat. Oft werden in Deutschland private Abschleppunternehmen von privaten Grundstückseigentümern oder Firmen beauftragt. Dies geschieht – weil Kommunen meist keine eigenen Abschleppfahrzeuge bereitstellen. Es gibt zwei Haupttypen von Abschleppverfahren. Zum einen das öffentliche Abschleppen das durch kommunale Verordnungen geregelt wird. Hier unterliegt das Verfahren festgelegten gesetzlichen Rahmenbedingungen. Zum anderen das private Abschleppen – das zivilrechtlichen Regelungen folgt.

Hier wird es komplex. Das abgeschleppte Fahrzeug landet in der Regel direkt auf dem Hof des Abschleppunternehmens. An diesem Punkt treten die rechtlichen Hürden auf. Der Besitzer muss die Abschleppkosten bezahlen um das Fahrzeug zurückzuerhalten. Ein GPS-Tracker kann zwar theoretisch helfen das Fahrzeug orten zu können freilich rechtfertigt dies nicht das Auto einfach zu entwenden. Eine solche Handlung könnte als Diebstahl gewertet werden.

Wenn das Fahrzeug im Auftrag eines privaten Unternehmens abgeschleppt wurde, birgt das einige zusätzliche Herausforderungen. Das Unternehmen hat keinen direkten Vertrag mit dem Fahrzeughalter. Es kann lediglich einen Ersatzanspruch gegen den Halter geltend machen, vorausgesetzt der Berechtigte des Parkplatzes die Abschleppkosten begleicht hat. Diese Regelung verhindert, dass der Besitzer des abgeschleppten Fahrzeugs einfach davonfährt, ohne die nötigen Gebühren zu entrichten.

Somit sind die Konsequenzen klar. Die eigenmächtige Entfernung eines abgeschleppten Autos könnte schwerwiegende Folgen nach sich ziehen. Ein Inkassounternehmen könnte beauftragt werden um die Kosten einzutreiben. Außerdem ist es denkbar: Der Abschleppunternehmer rechtliche Schritte einleitet was zu weiteren Problemen führen kann. Ohne Zahlung drohen nicht nur finanzielle Strafen allerdings ebenfalls rechtliche Konsequenzen.

Zusammenfassend bleibt festzuhalten, dass die Nutzung eines GPS-Trackers in einem solchen Szenario nicht als Ausweg dient. Das Begehen eines Diebstahls oder einer Veruntreuung kann gravierende Folgen haben. Verbraucher sollten sich deshalb über die rechtlichen Rahmenbedingungen im Klaren sein, bevor sie eigenmächtig handeln. Der Weg über den rechtlichen Standort ist in solchen Fällen der sicherste.






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