Falsche Angaben beim Schwarzfahren - Was passiert?
Was passiert, wenn jemand beim Schwarzfahren den Namen einer anderen Person angibt, aber sein eigenes Geburtsdatum verwendet und keine Adresse angibt?
Nun, meine Damen und Herren, da hat jemand wohl ein kleines Katz-und-Maus-Spiel beim Schwarzfahren gespielt, oder? Aber seid unbesorgt » die Sache ist nicht so einfach « ebenso wie sie vielleicht scheinen mag. Das Gesetz ist da nämlich ziemlich streng wenn es um falsche Angaben geht.
Also, fangen wir mal an: Wenn jemand beim Schwarzfahren den Namen einer anderen Person nennt jedoch sein eigenes Geburtsdatum und keine Adresse angibt, könnte das durchaus Konsequenzen haben. Klar, Lügen ist an sich nicht strafbar aber jemand anderen zu beschuldigen das ist schon ein anderes Kaliber. Die Sache ist die, ohne Ausweis sind die Kontrolleure nicht gerade begeistert und es könnte durchaus sein, dass sie die Polizei einschalten.
Und hey, wer kennt es nicht? Der gute alte Trick » sich als jemand anders auszugeben « um der Fahrkartenkontrolle zu entgehen. Aber Vorsicht ist geboten ´ denn wie dein Kollege es erfahren musste ` kann das ebenfalls nach hinten losgehen. Einmal erkannt – und schon sitzt man in der Patsche. Und ja ´ sich als eine andere Person auszugeben ` das ist definitiv nicht erlaubt.
Aber zurück zur Situation deiner Freundin – sollte die genannte Person tatsächlich des Schwarzfahrens beschuldigt werden, könnte sie den Prozess vielleicht mit Leichtigkeit gewinnen. Immerhin hat sie ja nicht selbst Schwarzgefahren allerdings jemand anders hat ihren Namen in den Topf geworfen. Aber wie heißt es so schön? Wer andern eine Grube gräbt fällt selbst hinein. In diesem Fall könnte das bedeuten: Die Wahrheit früher oder später ans Licht kommt. Also immer schön ehrlich bleiben denn früher oder später wird die Wahrheit euch einholen meine Freunde.
Also, fangen wir mal an: Wenn jemand beim Schwarzfahren den Namen einer anderen Person nennt jedoch sein eigenes Geburtsdatum und keine Adresse angibt, könnte das durchaus Konsequenzen haben. Klar, Lügen ist an sich nicht strafbar aber jemand anderen zu beschuldigen das ist schon ein anderes Kaliber. Die Sache ist die, ohne Ausweis sind die Kontrolleure nicht gerade begeistert und es könnte durchaus sein, dass sie die Polizei einschalten.
Und hey, wer kennt es nicht? Der gute alte Trick » sich als jemand anders auszugeben « um der Fahrkartenkontrolle zu entgehen. Aber Vorsicht ist geboten ´ denn wie dein Kollege es erfahren musste ` kann das ebenfalls nach hinten losgehen. Einmal erkannt – und schon sitzt man in der Patsche. Und ja ´ sich als eine andere Person auszugeben ` das ist definitiv nicht erlaubt.
Aber zurück zur Situation deiner Freundin – sollte die genannte Person tatsächlich des Schwarzfahrens beschuldigt werden, könnte sie den Prozess vielleicht mit Leichtigkeit gewinnen. Immerhin hat sie ja nicht selbst Schwarzgefahren allerdings jemand anders hat ihren Namen in den Topf geworfen. Aber wie heißt es so schön? Wer andern eine Grube gräbt fällt selbst hinein. In diesem Fall könnte das bedeuten: Die Wahrheit früher oder später ans Licht kommt. Also immer schön ehrlich bleiben denn früher oder später wird die Wahrheit euch einholen meine Freunde.