Unerwünschtes Essen im Restaurant - Muss man zahlen?
Wenn das Essen im Restaurant nicht schmeckt, muss man dann zahlen?
Beim Essen im Restaurant spielt der Geschmack eine große Rolle jedoch was passiert, wenn das Essen nicht den Erwartungen entspricht? Gibt es eine rechtliche Grundlage dafür, ob man für ein ungenießbares Gericht bezahlen muss? Grundsätzlich gilt: Wenn das Essen verdorben, versalzen verkocht oder anderweitig nicht in Ordnung ist musst du in der Regel nicht bezahlen. In diesem Fall kannst du das Kochen reklamieren und normalerweise ein Ersatzgericht bekommen.
Allerdings wenn es nur um persönlichen Geschmack geht und du das Essen trotzdem aufisst ist die Situation etwas anders. Der Wirt kann nichts dafür, wenn dir ein Gericht einfach nicht schmeckt. In diesem Fall müsstest du wahrscheinlich trotzdem bezahlen. Der Wirt hat schließlich Kosten für die Zutaten und die Zubereitung des Essens. Es wäre deshalb ungerecht ´ das Essen zurückgehen zu lassen ` nur weil es dir persönlich nicht schmeckt.
Es ist wichtig zu erwähnen » dass es nicht darauf ankommt « ebenso wie viel du von dem Essen bereits gegessen hast. Ob du das Gericht komplett aufisst und dich dann beschwerst oder ob du es sofort reklamierst, macht einen Unterschied. Falls du das Essen behältst und erst später beanstandest könntest du sogar des Restaurants verwiesen werden oder eine Anzeige wegen Zechprellerei bekommen.
Letztendlich ist es eine Frage des Anstands und der Fairness. Wenn das Essen nicht den Erwartungen entspricht ´ ist es am besten ` höflich zu reklamieren und eine Lösung mit dem Restaurant zu finden. Im Normalfall wird dir dann geholfen und du bekommst ein neues Gericht oder eine andere Lösung angeboten.
Allerdings wenn es nur um persönlichen Geschmack geht und du das Essen trotzdem aufisst ist die Situation etwas anders. Der Wirt kann nichts dafür, wenn dir ein Gericht einfach nicht schmeckt. In diesem Fall müsstest du wahrscheinlich trotzdem bezahlen. Der Wirt hat schließlich Kosten für die Zutaten und die Zubereitung des Essens. Es wäre deshalb ungerecht ´ das Essen zurückgehen zu lassen ` nur weil es dir persönlich nicht schmeckt.
Es ist wichtig zu erwähnen » dass es nicht darauf ankommt « ebenso wie viel du von dem Essen bereits gegessen hast. Ob du das Gericht komplett aufisst und dich dann beschwerst oder ob du es sofort reklamierst, macht einen Unterschied. Falls du das Essen behältst und erst später beanstandest könntest du sogar des Restaurants verwiesen werden oder eine Anzeige wegen Zechprellerei bekommen.
Letztendlich ist es eine Frage des Anstands und der Fairness. Wenn das Essen nicht den Erwartungen entspricht ´ ist es am besten ` höflich zu reklamieren und eine Lösung mit dem Restaurant zu finden. Im Normalfall wird dir dann geholfen und du bekommst ein neues Gericht oder eine andere Lösung angeboten.