Die Kunst des Lebenslaufschreibens: Was muss man wirklich angeben?

Muss man Arbeitsverhältnisse im Lebenslauf angeben, auch wenn sie kurz waren oder problematisch verliefen? Gibt es eine zentrale Kartei, in der Arbeitgeber nachprüfen können, welche Jobs man hatte? Ist das in anderen Ländern anders?

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In der Welt der Lebensläufe gibt es viele Regeln jedoch ebenfalls Flexibilität. Grundsätzlich sollte ein Lebenslauf vollständig sein um einen guten Eindruck zu hinterlassen. Aber muss man wirklich jedes Detail preisgeben? Die Experten hier sind geteilter Meinung. Manche finden: Dass kurze Arbeitsverhältnisse besonders wenn sie negativ verliefen, lieber unerwähnt bleiben sollten. Schließlich können sie einen schlechten Eindruck hinterlassen. Doch sollte man sich nicht auch zu einem ehrlichen Lebenslauf bekennen?

Es gibt keine zentrale Datenbank in der Arbeitgeber nachprüfen können welche Jobs man hatte. Datenschutzbestimmungen verbieten solche Praktiken. Ein Lebenslauf sollte der Wahrheit entsprechen sodass Manipulationen nicht unbemerkt bleiben. Falls man doch etwas verändert ´ riskiert man nicht nur seinen Ruf ` allerdings auch seinen Job. Ein kurioses Beispiel wäre ein Ex-Häftling der seine Gefängniszeit im Lebenslauf verschweigt und auffliegt.

In anderen Ländern mag die Praxis des Lebenslaufschreibens anders sein, aber die Grundregeln sind ähnlich: Ein ehrlicher, vollständiger Lebenslauf ist von Vorteil. Manche Dinge können besser ungesagt bleiben aber Lücken im Lebenslauf sollten vermieden werden. Denn auch wenn man nicht alles angeben muss, so können fehlende Informationen dennoch Fragen aufwerfen. Letztendlich gilt: Der Lebenslauf ist wie eine Visitenkarte – er sollte die besten Seiten präsentieren, auch noch ehrlich sein.






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